Was bin ich?

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01.09.2016 12:06
avatar  Wolfram
#16
Wo

danke Thus,

der Link ruft die zuständige Youtube Seite auf. Wenn der Start nicht geht, dann mit einem Downloadprogramm abspeichern.
Mit Google oder youtube nach "Harry Wörz" suchen.

Was ist denn ein Schirmherr? Gert Postel als Schirmherr?
In der Patverfueg sehe ich einen Widerspruch in sich und zwar die Arztbescheinigung.

Es sollen für die Gehirntoterklärung 2 Ärzte unabhängig den Gehirntot feststellen. Bei mehreren Anfragen ist das nicht geschehen.

viele Grüße
Wolfram


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08.09.2016 21:51 (zuletzt bearbeitet: 09.09.2016 13:35)
avatar  Emin
#17
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10.09.2016 13:12
avatar  Wolfram
#18
Wo

danke Emin,

ich habe jetzt 3 Fernsehsendungen über Patientenverfügung gesehen. Seltsam diese Häufung aufeinmal.

Wenn die nicht genau genug spezifiziert ist, ist sie ungültig. Manche ignorieren die Patientenverfügung, weil sie an den Operationen, Luft und Nahrung sehr viel Geld verdienen. Wenn ein verfrühtes Sterben gewünscht wird, muß ein gesetzlicher Betreuer dem noch zusätzlich zustimmen. Und was ist, wenn ich in der Patientenverfügung einen gesetzl. Betreuer ausschließe? Arzt und Vertreter des Patienten reichen nicht aus?

viele Grüße
Wolfram


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18.09.2016 05:03 (zuletzt bearbeitet: 18.09.2016 05:04)
avatar  Emin
#19
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Administrator

@Wolfram @Rainbow-Cloud @Jennifer @thus @Tante Mausohr

Danke Wolfram!

Ich hab mir das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durchgelesen, wir findest du das?

www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html

und das der Bundes Ärzte Kammer:

www.bundesaerztekammer.de/patienten/patientenverfuegung

Beide Seiten finde ich sehr informativ und lesenswert.

Beste Grüsse
Emin


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18.09.2016 17:50
avatar  Wolfram
#20
Wo

danke Emin,

das sind alles nur Sollvorstellungen. Die Fernsehsendungen sehen anders aus, da geht es um prakt. Fälle.

Die Broschüre "Patientenverfügung" steht also bereits in ihrer derzeitigen Fassung im Einklang mit der jüngsten Rechtsprechung des BGH.

Ein Richter sagte mir, dass er sich nicht an das Urteil des BGH richten muß, wo ein gleichartiger Fall verhandelt wurde. Damit hat er wohl auch recht, denn im Grundgesetz steht, dass Richter unabhängig sind.

Im Übrigen fehlen da die Erläuterungen, was Angelegenheiten sind und wer das festlegt, ob jemand seine Angelegenheiten nicht regeln kann.

viele Grüße
Wolfram


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