Vater ist Messie, jetzt SuperGAU

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03.12.2017 19:29
avatar  Sophie
#21
So

@juejue
So einfach kann der Vermieter einen 82-Jährigen aber nicht rauswerfen. Ist dei Vater mit der Miete im Rückstand? Hat er den Wasserschaden verursacht? Auf jeden Fall muss der Vermieter erst mal abmahnen, oder Schadensersatz verlangen. Nur bei einem möblierten Zimmer innerhalb der Wohnung des Vermieters gibt es keine Kündigungsfrist. Oder hat er schon vor Monaten gekündigt (dazu braucht er aber auch einen sehr triftigen Grund bei einem 82jährigen Mieter), und dein Vater hat das Schreiben verdrängt? Hat er etwa eine Räumungsklage gewonnen?


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03.12.2017 21:13
avatar  Wolfram
#22
Wo

@juejue

Sophie hat recht. Ersteinmal muß geklärt werden, wer die Schuld für die Überschwemmung hat. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Badewanne wegen einer Verstopfung (ggf. des Überlaufs) übergelaufen ist. Dann wäre der Schaden der Versicherung zu melden und ggf. später die Höhe des Schadens, wenn der Vermieter eine Schadenshöhe genannt hat. Den eigenen Schaden müßt ihr allerdings selbst tragen. Es hört sich aber nicht so sonderlich tragisch an. Ggf. solltest Du Dir auch den Schaden darunter ansehen, ob da wirklich etwas zu sehen ist.
Sollte der Schaden durch ein defektes Rohr oder Rohrverbindung eingetreten sein, dann muß der Vermieter für Abhilfe sorgen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass Vermieter nicht gerne alte Leute in der Wohnung haben wollen. Aber kündigen geht so einfach nicht.
Ich kann nur raten, wirf nichts ohne das Einverständnis Deines Vaters weg. Sonst wird er Dich nicht wiedersehen wollen und vorzeitig sterben. Willst Du das wirklich? Auch wenn er ins Altersheim geht, muß sein Einverständnis vorliegen. Du kannst nicht über ihn bestimmen. Er ist auch ein Mensch.

viele Grüße
Wolfram


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03.12.2017 22:29 (zuletzt bearbeitet: 03.12.2017 22:31)
avatar  Nemo
#23
Ne

Ich glaube, dass man bei einem 82-Jährigen davon ausgehen muss, dass er sich allein in der Wohnung selbst gefährdet, wofür der Wasserschaden ein Indiz ist, sonst würde der Vermieter nicht Handlungsbedarf sehen, was er auch ohne Einbezug der Familie einleiten kann, wobei davon auszugehen ist, dass er in dem hohen Alter und mit der Auffälligkeit 100 pro eine Betreuung erhält, wenn die Familie das nicht anderweitig übernimmt. Meine Mutter war in dem Alter auch unfallgefährdet, was sie selbst bei ansonsten klarem Geist nicht wahrnahm. Am Ende war sie sehr froh über die Pflegehilfe.


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03.12.2017 23:20
avatar  juejue
#24
ju

@Sophie, @Wolfram: Leider ist es möglich, einem Messie die Wohnung schnell zu kündigen. Ich hatte da schon nachgelesen. Als Hauptgrund darf gelten, dass andere Bewohner von "dem Messie" durch Gerüche, Lärm, Ungeziefer, Beschädigungen usw. belästigt werden und diese Dinge als unerträglich eingestuft werden. Was natürlich bewiesen werden muss.

@Wolfram: Ich hoffe, dass für die Versicherung ein Gutachten erstellt wird und dass dann etwas über den Zustand der Rohre herauskommt. Es muss beispielsweise einmal im Jahr das Abflussrohr der Küchenspüle durchgepustet werden, weil das Gefälle zu niedrig ist und sich Ablagerungen bilden, die zur Verstopfung führen.

@Nemo: So sehe ich das auch.

Meine Freundin hat mir geraten, den Kontakt zu meinem Vater erstmal ruhen zu lassen, damit ich selber wieder auf die Beine komme. Ich werde auch zusehen, dass ich eine psychologische Kurzzeitbetreuung (so heißt das, glaube ich) in Anspruch nehmen, um die belastenden Gedanken loszuwerden.


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04.12.2017 07:38
avatar  Sophie
#25
So

@juejue
Klar kann unter den von dir genannten Gründen einem Messie gekündigt werden. Aber dann muss schon vorher jede Menge Schriftwechsel passiert sein. Aufforderung, den Zustand zu beenden, Androhung einer Räumungsklage pipapo. Ohne Gerichtsbeschluss kann in DE selbst ein Messie nicht so einfach vor die Tür gesetzt werden.
Allerdings haben viele Messies die Neigung, die Realität einfach zu ignorieren, sprich Ermahnungsschreiben und Gerichtsbescheide nicht zu öffnen, nicht zu antworten. Wie Kleinkinder, die die Augen zu machen und glauben, man sieht sie dann nicht.
Und ohne Gerichtsbeschluss gibt es auch keine Zwangsbetreuung. Sicherlich hängt es zum Teil vom zuständigen Richter ab, und wie ausgelastet die Betreuer sind. Meine Schwiegermutter war wirklich total balla-balla, hat sich sogar fast selbst abgefackelt aus lauter Blödheit, aber eine Betreuung bekam sie nicht. Naja, in Mannheim werden die Leute sehr oft hängen gelassen, das liegt aber zum Großteil an der Überlastung der zuständigen Stellen. Scheint hier eine Hochburg von Sozialfällen, Messies und Depressiven zu sein.


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