Welche Möglichkeiten gibt es für einen Senioren, wenn Hilfe abgelehnt wird

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21.03.2014 09:01
#6
Al

Wehrt er sich denn, wenn du selbst diesen Abfall vom Balkon zur Mülltonnen bringen willst?
Hilfe von außen annehmen ist verdammt schwer - der Schamfaktor bremst uns doch alle aus. Aber die direkte Hilfe des eigenen Kindes könnte gehen, wenn es sich dabei nur diesen Abfall handelt und nicht gleichzeitig um den Versuch, alles, was man selbst als Krempel einstufen würde, gleich mit zu entsorgen.


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21.03.2014 10:26
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#7
Gast
( gelöscht )

ich konzentriere mich mal ohne zu bewerten, ob das in dem Fall angemessen wäre oder nicht, auf den Versuch, deine Frage zu beantworten. Die Zitate stammen aus der Fachbegriffsammlung des bloggenden Betreuers Manfred Josef.

"Betreuungsanregung – Jemand hat den Eindruck, dass jemand anderer allein nicht mehr zurecht kommt und Hilfe in Form einer Betreuung braucht. Dieser erste Jemand kann ein Angehöriger sein, ein Nachbar, jemand vom Pflegedienst, vom Heim, der Vermieter usw. Er wendet sich dann mit seinem Eindruck an die -> Betreuungsstelle. Damit hat er eine Betreuung angeregt. Das ist ein ganz informeller Akt, der zunächst mal keinerlei rechtliche Wirkung hat.

Betreuungsstelle – Im jeweiligen Landratsamt (oder in der Stadtverwaltung bei kreisfreien Städten) angesiedelt. Macht die Vorarbeit für das Betreuungsgericht: Jemand regt eine Betreuung an, die B. prüft, ob wirklich eine Betreuung notwendig ist, ob es Angehörige gibt, die sie übernehmen können, welche -> Aufgabenkreise nötig sind. Die B. berät Betreuer und bietet Fortbildungen an. Abseits des Formellen sind B. manchmal ein wirklich nötiger Gegenpart zum -> Betreuungsrichter, wenn der sich z.B. wieder in irgendwelche realitätsfernen Juristereien vergaloppiert.

Aufgabenkreise – Früher (bis 1991) gab es nur vollständige Entmündigung. Seither wird eine Betreuung nur in dem Umfang eingerichtet, wie sie notwendig ist. Dies sind dann die einzelnen A. Es kann z.B. jemand eine krankhafte Abneigung gegen Ärzte haben, aber mit seinem Geld so gut umgehen wie jeder andere. Dessen Betreuer (so er denn einen braucht) erhält dann den A. “Gesundheitsfürsorge”, aber der A. “Vermögenssorge” ist dann überflüssig.

Unterbringung – Bedeutet, dass ein Betreuter gegen seinen Willen in einem Krankenhaus behandelt wird oder sich in einem Heim aufhalten muss. Setzt in beiden Fällen eine geschlossene Station voraus. Eine U. wird vom Betreuer angeordnet und vom Gericht genehmigt. Voraussetzung für die Genehmigung ist a) eine Erkrankung, b) dadurch bedingte fehlende Krankheitseinsicht, c) eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung, wenn die Behandlung unterbleibt bzw. kein Schutz vor dem Weglaufen erfolgt. Das alles natürlich beim Betreuten, nicht beim Betreuer oder beim Richter. KEIN GRUND FÜR EINE U. SIND GEFÄHRDUNGEN ANDERER, ERST RECHT NICHT BELÄSTIGUNGEN ANDERER. U. ist einer von zwei Fällen, in denen ein Betreuer gegen den Willen des Betreuten handeln kann.

Siehe dazu auch den neuesten Blogeintrag vom 14. März, in dem Hr. Josef die Rechtslage erklärt, verteidigt, aber auch als suboptimal erkennt. Lesenswert!
https://manfredjosef.wordpress.com/


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21.03.2014 10:32
#8
Ta

Danke, ich hab da nicht soviel Erfahrung, nur was ich mir angelesen hatte. So ist es besser erklärt. Grüssele Mausohr


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21.03.2014 19:05
#9
Li

Liebe Mella,
das Verhalten Deines Vaters ist nicht ungewöhnlich für Menschen in seinem Alter mit seiner Problematik. Im Alter verlieren viele Menschen die Fähigkeit ihren Haushalt noch bewältigen zu können und das obwohl sie oft ihr Leben lang sehr gut dazu in der Lage waren. Hast Du mit ihm schon über die Konsequenzen gesprochen, wenn sich nichts verändert? Wenn die Nachbarn erst einmal auf der Matte stehen und sich beschweren oder sich Ungeziefer breit machen gefährdet es seine Wohnsituation. Ich kenne es aus eigener Erfahrung, dass Menschen in dem Alter sehr stur sein können und wenig einsichtig. Verwandte haben es dann besonders schwer sie zu erreichen. Die Ablehnung von Hilfsangeboten ist in den meisten Fällen die Reaktion. Ruf doch beim H-Team an. Sie sind vertraut mit diesen Reaktionen und können dir ganz sicher sehr wertvolle Tipps geben, wie du weiter vorgehen kannst ohne das Verhältnis zu deinem Vater so sehr zu belasten, dass es vielleicht in die Brüche geht.
Liebe Grüße
Lichtblick

„Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden“


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12.02.2018 09:55
#10
Ra

@mella und @Lichtblick, ich dachte euch hier zu markieren und auch diesen Thread allgemein unter den "letzten Beiträgen" an den Seitenbeginn zu tun, damit auch neuere User ihn sehen, als auch Tipps hier belassen könnten, die nützlich empfunden werden könnten :-)

wie geht es dir mella, seit deinen letzteren Beiträgen hier, wollte ich noch fragen? gerne wäre ich auch über PN erreichbar.


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