Vermieter möchte den Zustand der Wohnung prüfen

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12.07.2026 17:01
#1
De
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Hallo, ich bin neu hier und habe ein riesen Problem. Wahrscheinlich hat mit der Fensterglaser angeschwärzt beim Vermieter, sodass sie nun den Zustand der Wohnung prüfen wollen. Habe ein kaputtes Fenster von einem Brand gegenüber.

Ich habe heute ein Entrümpelungsteam angerufen und warte nun auf deren Rückruf.

Ich wollte Mal fragen wie habt Ihr das gemacht, mit den Kosten, wenn man Arbeitslos ist und wie verhält es sich mit Sachen die man unbedingt behalten will wie elektrische Geräte, Kabel, Steckdosenleisten, Hygieneartikel, Medikamente und so. Schmeißen sie alles weg oder darf man sagen was da bleiben soll?

Ich bin so in Panik gerade, wegen dem Vermieter, das ich weder richtig schlafen kann noch essen. Darf man den genannten Termin absagen und sagen, in 4 Wochen erst einen neuen Termin machen?

Ich bin ja bereit was zu ändern, aber das geht nicht von jetzt auf gleich.

Ist man auch ein Messi, wenn die Wohnung nur verdreckte und Müll rumliegt? Ich hab kein Problem vieles Wegzuwerfen, nur hat sich viel angesammelt im Lauf der Jahre und ich hab Angst das man mir die Wohnung Kündigt.

Wäre über eine Antwort sehr dankbar.


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12.07.2026 18:30 (zuletzt bearbeitet: 12.07.2026 18:30)
avatar  IBI
#2
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IBI
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Wegen der Besuchsfristen kannst du dich bei Mieterverbänden / vereinen erkundigen.

Alles was du behalten willst, kannst du vielleicht schon mal in einer Kiste, einer Tasche sammeln. Ausweise und andere Dokumente gehören sicher dazu.

Da kannst du schon mal beginnen, dir die "Müll wegwerfen Gewohnheit" anzueignen.
Kauf dir Müllsäcke und fang mit dem an, was du alleine leisten kannst.

Ansonsten könntest du @PeterM kontaktieren. Er hat erst kürzlich eine ähnliche Situation gehabt.


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12.07.2026 19:03 (zuletzt bearbeitet: 12.07.2026 19:05)
avatar  PeterM
#3
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Ich muss da wohl was richtig stellen:
Die Situation bei mir war Folgende:

Meine Wohnung war vemüllt.
Vor einigen Monaten bekam ich ein Problem mit der Dichtheit der Toilettenspülung - die Zuleitung zum Füll-Ventil war undicht, wodurch ständig Wasser in den In-Mauer-Spülkasten lief. (hatte nichts mit der Vermüllung zu tun) Dadurch kam es zu einem Wasserschaden in der Wohnung drunter.
Das mußte dringend beseitigt werden.
Gesucht wurde also ein Handwerker, der sich drum kümmert. Es hatte sich das Sozialamt eingeschaltet. Das organisierte eine Firma, die eigentlich Tatortreinigung macht.
Diese Firma beseitigte das Spülungsproblem und entrümpelte vor allem das Bad, in dem die Toilette ist. Zunächst konnte ich nur ausgewählte Handwerker in die Wohnung lassen, weil viele nicht rein wollten. Es gab nämlich zusätzlich öfters Probleme mit Rohrverstopfung.
Etwas später wurde dann, organisert durch das Sozialamt der Rest de Wohnung entrümpelt und gesäubert. Jetzt bekomme ich meistens in Abständen von 2 Wochen Besuch, wo ich kontolliert und nochmal etwas gesäubert wid (2-3h). Ich bin Bürgergeldempfänger. Bezahlt wird das durchs Sozialamt.
Der Vermieter (genauer die Hausverwaltung) wollte mich eigentlich besuchen, wurden dann aber von dem Sozialarbeiter des Sozialamt auf dem Laufenden gehalten.


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12.07.2026 19:10
avatar  PeterM
#4
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Ich empfehle dringend, bei einer Räumaktion mit Hilfe Dritter, aufzupassen wie ein Schießhund; ansonsten kann einiges abhanden kommen.
Ich hatte zusätzlich das Problem, das mich das gesundheitlich angegriffen hat - asthma-ähnliche Symptome. Dadurch hatte ich einige zusätzliche Zuzahlung zu Medis, z.B. Asthma-Spray.


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12.07.2026 19:36
avatar  PeterM
#5
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Zum Kündigen der Wohnung:
Grundsätzlich sollte man kooperatiosnbereit sein, vor allem wenn der Vermieter leistbare Dinge fordert.
Wenn er auf maximalen Radau aus ist:
IMHO muss zunächst eine Abmahnung kommen mit einer angemessenen Frist.
Falls das nicht hilft (aus Vermietersicht) kann dieser dann fristlos kündigen.
Vorsicht, falls gleichzeitig Mietschulden bestehen.
Dann kann er eine Räumungsklage einreichen.
Hilfe suchen! - Anwalt (ggf. mit Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe) oder Rechtsschutzversicherung oder Mieterverein oder beim Sozialamt nachfragen, ob die Helfen können.

Der Vermieter darf zu keinem Zeitpunkt ohne Zustimmung des Mieters in die Wohnung (Ausnahme: Gefahr im Verzug, wie aktueller Wasserschaden).
Falls doch ist das Hausfriedensbruch und kann angezeigt werden.
Die Frage ist, wie lange man ggf. den Zutritt verweigert.


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