Vermieter meiner Messie-Mutter hat mich gerade angerufen

08.07.2015 18:49
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#1
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Liebe Mitglieder,

habe vor einer Weile mal mein Grundsatzproblem mit meiner Mutter geschrieben, heute aber gibt es ein akutes, deshalb schreib ich neu.

Der Vermieter meiner Mutter hat mich gerade angerufen, er würde sie nicht erreichen und möchte nun endlich, wie längst angekündigt, die Wohnung nochmals begehen, nun mit seiner Tochter der er die zeitnah überschreiben möchte. Er hat ein wenig rumgedrückt da er nicht sicher war ob ich Bescheid weiß. Hat erklärt dass meine Mutter ja Kleidung sammle und so was und ich hab kurz bestätigt dass ich im Bilde bin, weiteres war dann damit erledigt. Ich habe zugesagt dass ich versuche, meine Mutter zu erreichen und ihr das ausrichte dass sie ihn anrufen soll. Hab ich auch getan.

Nun das wahre Problem: Wenn er erneut sieht was los ist, wird er vermutlich Schritte einleiten bzw. ihr kündigen. Meine Mutter lebte Jahrzehnte vom Sozialamt, nun von Grundsicherung. Sie wohnt seit über 30 Jahren in der Wohnung. Welche Rechte und Möglichkeiten hat der Vermieter, welche Chancen meine Mutter, dennoch drin zu bleiben. Sie ist 81. Habt Ihr da Erfahrungen, Wissen?

Danke schon mal für Eure Hilfe.

Lieben Gruß, Happyness


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08.07.2015 21:09 (zuletzt bearbeitet: 08.07.2015 21:32)
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#2
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Hallo Happyness,

zunächst denke ich Folgendes: Der Vermieter weiß bescheid, und er hat eine - nicht oft erlebte - ruhige Art, damit umzugehen. Das Problem erfährt immer mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit, und es wird immer mehr Menschen klar, dass niemand zum Spaß so lebt, dass es keine bloße Faulheit oder Schlamperei ist, sondern ein schwerwiegendes Problem, unter dem die Betroffenen häufig extrem leiden. Ich würde daher aus dem Bauch heraus sagen: Mal die Reaktion deines Vermieters nicht so schwarz. Auch dann nicht, wenn es in der Wohnung schlimmer aussieht, als er es sich vielleicht vorgestellt hat.

Rechtlich sieht es so aus, dass Betroffene - wie alle anderen Menschen auch - vor allem anderen ein Grundrecht haben (Grundgesetz Artikel II, das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben). In dieses dürfen andere nicht ohne Not eingreifen. Auch nicht Vermieter.
Jeder hat also das GRUNDrecht, so zu leben, wie er mag. Mietwohnungen sind davon nicht ausgenommen. Die Leute dürfen sich vollmüllen, verwahrlosen, sich SM-Kammern einrichten, alles mit Hello-Kitty vollpflastern, oder ihre gesamte Inneneinrichtung kackbraun anmalen, wenn es ihnen so gefällt. Nur wenn sie ausziehen, müssen sie alles wieder so herrichten, wie sie es einstmals bezogen haben. "Trockene" Verwahrlosung oder Vermüllung allein kann daher kein Kündigungsgrund sein.

Aber.

Wenn deine Mutter den Eindruck macht, alleine nicht mehr klarzukommen, wenn sie verwirrt ist, wenn sie Medikamente nicht nimmt, wenn sie nicht alleine laufen kann, abgemagert, körperlich verwahrlost ist, und Ähnliches - wäre das der Fall, dann läge es im Bereich des Möglichen, ihre ihre Grundrechte ganz oder in Teilen zu entziehen. Früher nannte man das "entmündigen". Das gibt es aber in der Form seit über zwanzig Jahren nicht mehr, das läuft heute alles etwas anders. Es wäre möglich, dass jemand beim zuständigen Landratsamt eine Betreuung anregt - eben zum Beispiel der Vermieter, der das eventuell durch einen pfiffigen Rechtsanwalt in Erfahrung bringt, wenn er nach Möglichkeiten suchen sollte, seine lästige "Messie-Mieterin" loszuwerden. Diese Betreuungsanregung würde dann geprüft werden, und wenn die Betreuungsstelle zu dem Schluss käme, dass deine Mutter so in der Wohnung nicht mehr leben kann, dann wäre es denkbar, dass man sie woanders unterbringt. Das sind zwar ziemlich ungelegte Eier, aber wie gesagt, es ist vorstellbar, und in den meisten Fällen, in denen eine (staatliche) Betreuung eingerichtet wird, ist das für den Betroffenen tatsächlich die lebenswertere Alternative.
Mehr dazu

Das Gleiche würde gelten, wenn deine Mutter sich selbst oder andere konkret gefährdet. Zum Beispiel, wenn sie schon mal was in Brand gesteckt hat, oder den Gasherd nicht zugedreht hat, und die Feuerwehr anrücken musste. Das ist eine ganz heikle Geschichte, weil hier erst das Kind in den Brunnen gefallen sein muss, bevor man was machen kann. Kein schöner Zustand, aber allein auf den Verdacht hin, dass vielleicht irgendwann mal was passieren könnte, kann man einfach keinem die Grundrechte beschneiden. Denn wenn das in einem Fall rechtens ist, dann auch bei jedem anderen von uns. Du verstehst? Jedem von uns könnte es mal passieren, dass er aus Versehen seine Bude in die Luft jagt, oder aus dem Fenster fällt - deshalb kann man uns aber nicht alle vorbeugend wegschließen.


Was am ehesten passieren kann, ist, dass das Verhalten deiner Mutter a) die Bausubstanz gefährdet, oder b) andere auf nicht mehr hinzunehmende Weise belästigt. Da geraten zwei verschiedene Grundrechte miteinander in Konflikt: Im ersten Fall das Persönlichkeitsrecht deiner Mutter, so leben zu dürfen, wie sie es möchte, und auf der anderen Seite das Recht des Vermieters auf unversehrtes Eigentum. Im zweiten Fall geht es wieder um das Recht deiner Mutter auf ihre Selbstbestimmung - das Gleiche steht allen anderen aber auch zu. Die Freiheit jedes Einzelnen darf deshalb immer nur so weit gehen, wie sie andere nicht auf eine nicht mehr zumutbare Art und Weise in ihren eigenen (Grund-)Rechten einschränkt.
Beispiele für 1.: Schimmel, Feuchtigkeit in den Wänden, die gesammelten Gegenstände wirken sich nachteilig auf die Gebäudestatik aus, wichtige Reparatur- und Wartungsarbeiten am Haus können wegen Unbegehbarkeit nicht mehr durchgeführt werden.
Beispiele für 2: Übler Gestank, Ungeziefer, oder die vermüllte Mietpartei dehnt sich in die von anderen Mietern oder gemeinschaftlich genutzten Bereiche aus (stellt Treppen, fremde Keller, Waschkeller...) zu.

Aber selbst wenn deine Mutter die ganze Bude voll mit Schimmel hätte, und das Haus bis unters Dach zugerümpelt hätte, wenn die Kakerlaken aus ihrer Bude herauspurzelten und bei den Nachbarn Mambo tanzten, rechtfertigt nichts davon eine sofortige Kündigung. Zunächst müsste ihr der Vermieter eine Abmahnung aussprechen, in der er ihr eine Frist setzt, bis wann die Mängel, die durch ihr Verhalten aufgetreten sind, behoben sein müssen. Dann hätte sie entsprechend (idR) zwei Wochen Zeit, sich darum zu kümmern. Lässt sie diese Frist(en) ungenutzt verstreichen, kann er irgendwann mit den ganzen ignorierten Abmahnungen in der Hand auch eine Kündigung des Mietverhältnisses mehr oder minder problemlos durchsetzen können - allerdings vor Gericht, wenn deine Mutter nicht freiwillig auszieht (was sie vermutlich nicht tun würde). Prozesse dieser Art sind hässlich, teuer, und können sehr langwierig sein. Das überlegt sich der Kläger dreimal. Solange also keine massiven Probleme der o.g. Art ihretwegen auftreten, gibt es nichts, das abzustellen er sie auffordern könnte. Solange es dergleichen nicht gibt, kann er keine Abmahnung aussprechen, und ohne einen Haufen ignorierte Abmahnungen kann er sie nicht rauswerfen (und nur sehr schlecht rausklagen). Das würde ihm auch sein Anwalt sagen.

Es gibt allerdings auch juristisch nicht einwandfreie Vorgehensweisen, zu denen manche dann greifen, um unerwünschte Mieter einzuschüchtern und letztlich zu vergraulen. Diese Möglichkeit sollte man zumindest im Hinterkopf haben. Zumindest ist es kaum möglich, jemanden auf juristisch einwandfreiem Wege aus seiner Wohnung zu verjagen, nur weil er sich darin nicht auf eine gesellschaftlich akzeptable Art und Weise "eingerichtet" hat.

Fazit: Warte ab, was der Vermieter tatsächlich tut. Mein Tipp: Wahrscheinlich tut er nix. Und wenn er doch was tut, dann können wir hier zum Beispiel darüber noch einmal sprechen, oder notfalls müsst ihr dann einen Fachanwalt für Mietrecht einschalten.


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09.07.2015 15:39
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#3
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Hallo Happyness, Hallo numi

Ich antworte am sinnvollsten in Rot in Deiner Antwort integriert, so kann ich am besten auf die speziellen Punkte eingehen. Aber schon mal herzlichen Dank für Deine Antwort!!

zunächst denke ich Folgendes: Der Vermieter weiß bescheid, und er hat eine - nicht oft erlebte - ruhige Art, damit umzugehen. Er ist etwa so alt wie meine Mutter, wohnt ca 100 km entfernt und hat sich bis auf letztes Jahr immer wieder abwimmeln lassen bzw. vertrösten und Mutter hat das immer hinbekommen mit "keine Zeit, krank, Freund krank, usw. Und sein Geld hat er ja pünktlich bekommen und mußte 30 Jahre nix renovieren (Fenster z.B.) Das Problem erfährt immer mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit, und es wird immer mehr Menschen klar, dass niemand zum Spaß so lebt, dass es keine bloße Faulheit oder Schlamperei ist, sondern ein schwerwiegendes Problem, unter dem die Betroffenen häufig extrem leiden. Ich würde daher aus dem Bauch heraus sagen: Mal die Reaktion deines Vermieters nicht so schwarz. Auch dann nicht, wenn es in der Wohnung schlimmer aussieht, als er es sich vielleicht vorgestellt hat.


Rechtlich sieht es so aus, dass Betroffene - wie alle anderen Menschen auch - vor allem anderen ein Grundrecht haben (Grundgesetz Artikel II, das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben). In dieses dürfen andere nicht ohne Not eingreifen. Auch nicht Vermieter.
Jeder hat also das GRUNDrecht, so zu leben, wie er mag. Mietwohnungen sind davon nicht ausgenommen. Die Leute dürfen sich vollmüllen, verwahrlosen, sich SM-Kammern einrichten, alles mit Hello-Kitty vollpflastern, oder ihre gesamte Inneneinrichtung kackbraun anmalen, wenn es ihnen so gefällt. Nur wenn sie ausziehen, müssen sie alles wieder so herrichten, wie sie es einstmals bezogen haben. (Da hat er sich versprechen lassen dass meine Schwester und ich die Wohnung räumen wenn Mutter mal nicht mehr ist). "Trockene" Verwahrlosung oder Vermüllung allein kann daher kein Kündigungsgrund sein.

Aber.

Wenn deine Mutter den Eindruck macht, alleine nicht mehr klarzukommen, wenn sie verwirrt ist, wenn sie Medikamente nicht nimmt, wenn sie nicht alleine laufen kann, abgemagert, körperlich verwahrlost ist, und Ähnliches - wäre das der Fall, dann läge es im Bereich des Möglichen, ihre ihre Grundrechte ganz oder in Teilen zu entziehen. Früher nannte man das "entmündigen". Das gibt es aber in der Form seit über zwanzig Jahren nicht mehr, das läuft heute alles etwas anders. Es wäre möglich, dass jemand beim zuständigen Landratsamt eine Betreuung anregt - eben zum Beispiel der Vermieter, der das eventuell durch einen pfiffigen Rechtsanwalt in Erfahrung bringt, wenn er nach Möglichkeiten suchen sollte, seine lästige "Messie-Mieterin" loszuwerden. Eine Ärztin hat ja vor 2 oder 3 Jahren schon mal eine Betreuung angeregt da Mutter ihr ständig über den Mund fuhr und sich absolut uneinsichtig zeigte. Das haben wir vor dem Betreuungsrichter aber hingebogen. Diese Betreuungsanregung würde dann geprüft werden, und wenn die Betreuungsstelle zu dem Schluss käme, dass deine Mutter so in der Wohnung nicht mehr leben kann, dann wäre es denkbar, dass man sie woanders unterbringt. Das sind zwar ziemlich ungelegte Eier, aber wie gesagt, es ist vorstellbar, und in den meisten Fällen, in denen eine (staatliche) Betreuung eingerichtet wird, ist das für den Betroffenen tatsächlich die lebenswertere Alternative.
Mehr dazu

Das Gleiche würde gelten, wenn deine Mutter sich selbst oder andere konkret gefährdet. Zum Beispiel, wenn sie schon mal was in Brand gesteckt hat, oder den Gasherd nicht zugedreht hat, und die Feuerwehr anrücken musste. Das ist eine ganz heikle Geschichte, weil hier erst das Kind in den Brunnen gefallen sein muss, bevor man was machen kann. Kein schöner Zustand, aber allein auf den Verdacht hin, dass vielleicht irgendwann mal was passieren könnte, kann man einfach keinem die Grundrechte beschneiden. Denn wenn das in einem Fall rechtens ist, dann auch bei jedem anderen von uns. Du verstehst? Jedem von uns könnte es mal passieren, dass er aus Versehen seine Bude in die Luft jagt, oder aus dem Fenster fällt - deshalb kann man uns aber nicht alle vorbeugend wegschließen. Das ist nicht der Fall ... auch wenn sie ihre eigenen Wahrheiten hat.


Was am ehesten passieren kann, ist, dass das Verhalten deiner Mutter a) die Bausubstanz gefährdet, oder b) andere auf nicht mehr hinzunehmende Weise belästigt. Da geraten zwei verschiedene Grundrechte miteinander in Konflikt: Im ersten Fall das Persönlichkeitsrecht deiner Mutter, so leben zu dürfen, wie sie es möchte, und auf der anderen Seite das Recht des Vermieters auf unversehrtes Eigentum. Im zweiten Fall geht es wieder um das Recht deiner Mutter auf ihre Selbstbestimmung - das Gleiche steht allen anderen aber auch zu. Die Freiheit jedes Einzelnen darf deshalb immer nur so weit gehen, wie sie andere nicht auf eine nicht mehr zumutbare Art und Weise in ihren eigenen (Grund-)Rechten einschränkt.
Beispiele für 1.: Schimmel, Feuchtigkeit in den Wänden, die gesammelten Gegenstände wirken sich nachteilig auf die Gebäudestatik aus, wichtige Reparatur- und Wartungsarbeiten am Haus können wegen Unbegehbarkeit nicht mehr durchgeführt werden.
Beispiele für 2: Übler Gestank, Ungeziefer, oder die vermüllte Mietpartei dehnt sich in die von anderen Mietern oder gemeinschaftlich genutzten Bereiche aus (stellt Treppen, fremde Keller, Waschkeller...) zu. An einem Fenster, wo uns aber ein erweiterter Zugang nicht ermöglicht wurde haben wir Feuchtigkeit/beginnenden Schimmel wahrgenommen bzw. es als solchen interpretiert - wir kamen nicht nahe genug heran und schwupps hatte sie das Zimmer auch schon verschlossen. Die hygienisch ärgsten Sammlungen haben wir Anfang Mai beseitigt (Küche) ... allerdings ist seit dem schon wieder 2 Monate Zeit gewesen erneut Lebensmittel von der Tafel anzusammeln, der Kühlschrank ist ein sehr beliebter Sammelort.

Aber selbst wenn deine Mutter die ganze Bude voll mit Schimmel hätte, und das Haus bis unters Dach zugerümpelt hätte, wenn die Kakerlaken aus ihrer Bude herauspurzelten und bei den Nachbarn Mambo tanzten, rechtfertigt nichts davon eine sofortige Kündigung. Zunächst müsste ihr der Vermieter eine Abmahnung aussprechen, in der er ihr eine Frist setzt, bis wann die Mängel, die durch ihr Verhalten aufgetreten sind, behoben sein müssen. Dann hätte sie entsprechend (idR) zwei Wochen Zeit, sich darum zu kümmern. Lässt sie diese Frist(en) ungenutzt verstreichen, kann er irgendwann mit den ganzen ignorierten Abmahnungen in der Hand auch eine Kündigung des Mietverhältnisses mehr oder minder problemlos durchsetzen können - allerdings vor Gericht, wenn deine Mutter nicht freiwillig auszieht (was sie vermutlich nicht tun würde). Prozesse dieser Art sind hässlich, teuer, und können sehr langwierig sein. Das überlegt sich der Kläger dreimal. Solange also keine massiven Probleme der o.g. Art ihretwegen auftreten, gibt es nichts, das abzustellen er sie auffordern könnte. Solange es dergleichen nicht gibt, kann er keine Abmahnung aussprechen, und ohne einen Haufen ignorierte Abmahnungen kann er sie nicht rauswerfen (und nur sehr schlecht rausklagen). Das würde ihm auch sein Anwalt sagen. Das ist es was ich befürchte. Wissend dass es nicht von heute auf morgen geht. Und vor allem sie das alleine nicht kann. Und es uns nicht tun lässt. Ich auch nicht wirklich erneut dazu bereit bin da jede Zeitung Streit und Stress bedeutet. Für alle Beteiligten. Mit Fremden die da zupacken würden sagt sie aber gleichzeitig dass sie dabei sterben würde. Ein insgesamt schreckliches Scenario wäre es allemal.

Es gibt allerdings auch juristisch nicht einwandfreie Vorgehensweisen, zu denen manche dann greifen, um unerwünschte Mieter einzuschüchtern und letztlich zu vergraulen. Diese Möglichkeit sollte man zumindest im Hinterkopf haben. Zumindest ist es kaum möglich, jemanden auf juristisch einwandfreiem Wege aus seiner Wohnung zu verjagen, nur weil er sich darin nicht auf eine gesellschaftlich akzeptable Art und Weise "eingerichtet" hat.

Fazit: Warte ab, was der Vermieter tatsächlich tut. Mein Tipp: Wahrscheinlich tut er nix. Und wenn er doch was tut, dann können wir hier zum Beispiel darüber noch einmal sprechen, oder notfalls müsst ihr dann einen Fachanwalt für Mietrecht einschalten. Noch mals vielen Dank. Fürs erste ist mir schon mal geholfen, und wenn sich der Vermieter ein weiteres Mal (nach einer Begehung) an mich wendet bin ich nicht ganz hilflos und werd versuchen zu besänftigen, wie auch immer das aussehen wird. Dir alles Gute numi!


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