Ärger durch Trunkenheit

27.01.2018 13:43
#1
Ka

Hallo @ all,
ich schreibe euch mal eine Geschichte. Dieses Erzählt über einen Menschen den ich erst vor kurzen Kennengelernt habe. Ich diesen Menschen auch hiermit helfen möchte die Augen zu öffnen und zu reagieren.
Ich bekam eine E-Mail von dieser Person. Wo drin stand das diese Person, ärger mit der Polizei hätte. Weil ich immer helfen möchte und auch neugierig war was genau passiert ist. Rief ich diese Person an.
Schilderung.
Diese Person war bei einen Bekannten der mit der Person Streit hat mit den PKW gefahren. Nach der Unterredung ist diese Person nachhause gefahren. Zuhause angekommen hat diese Person einen Nachbar getroffen und ein kurzes Gespräch geführt. Danach ist die Person in ihre Wohnung gegangen und hat den Frust mit Alkohol betäubt.
Nach ca. 1 Stunde klingelte es an der Haustüre. Es war die Polizei. In den angetrunkenen Zustand wurde der Person vermittelt das eine Anzeige wegen Fahren unter Alkohol Einfluss gemacht wurde. Man bat der Person mit auf dem Revier zu kommen und dort einen Alkoholtest zu machen.
In der Aufregung hatte die Person aber vergessen zu sagen das die Person erst angefangen hat zu trinken als die Person zuhause schon war.
Die Person wurde zur Wache gefahren und dort nur ein Alkoholtest ohne Blutprobe gemacht wurde.
Die Person schilderte mir den das die Person Angst hat den Führerschein zu Verlieren.

Meine Antwort
Da die Person nicht während der Fahrt angetroffen wurde ist zwar ein Indiz vorhanden das eine "Straftat“ wegen Trunkenheit am Steuer begangen wurde. Ist aber auch keinen Fall nachgewiesen. Die Person sollte den Nachbar informieren der die Person vorher getroffen hatte. Dann den Weg zum Anwalt nehmen und dort eine Gegendarstellung der Behörden zu Senden.

Eine Nachfrage wer die Person Angezeigt hat. Gab ich zur Antwort. Dieses würde nur einen Anwalt der Person bekommen selber nicht.
Auch gab die Person an das sie Probleme damit hat das zu verarbeiten. Selbstmitleid und Resignierend meinte. `Da kann ich so oder so nichts machen! `

Ich gab die Person dann bekannt das, wenn die Person die Wahrheit gesagt hat. Nicht passieren kann.
Sollte die Person doch mit Alkohol am Steuer gefahren sein würde man das nicht nachvollziehen können. Gab aber auch zu bedenken das ich im Rettungsdienst viele Unfälle auch mit Todesfolge mit dabei war wo Alkohol mit im Spiel war. Ich deswegen die Reaktion der Polizei verstehe.
Ich habe zwar früher auch viel getrunken bin aber nie im Angetrunkenen Zustand gefahren. Auch hatte ich immer grundsätzlich 12 Std. Nach Letzen Trunk erst ein Fahrzeug geführt.

Meine Frage ist jetzt. Wie kann ich der Person helfen das die Person zum Anwalt geht und den zu den Rech kommt?
Kalle


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20.02.2018 11:14
avatar  Emin
#2
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Administrator

@KalleausMG @Wolfram @Fraggle

Lieber Kalle!

Hm...was ich hier nun schreibe ist keinerlei Rechtsberatung im Einzelfall! Es sind Gedankengänge die auch vollkommen daneben sein können.

Also noch ist ja der Person nicht nachgewiesen das sie unter Alkoholeinfluss gefahren ist. Lediglich das ein gewisser Promillegrad vorlag beim Alkoholtest auf der Wache. Klar ich kann mir eine Kiste Bier kaufen und damit nüchtern Heimfahren und mir dort die Kanne geben und eben 10 Flaschen Bier in mich reinschütten bis ich umfalle. Soweit ich weiss kann durch den Test mit Blut nachgewiesen werden in welchem Zeitraum vorher der Alkoholverzehr stattfand. Beispiel, ich trinke zwar kein Alkohol doch um es anschaulich zu machen:

Ich würde sage ich mal 5 Wodka trinken und mich ins Auto setzen und fahren, komme in eine Kontrolle rein wo Alkoholtests gemacht werden. In dem Moment wenn mich der Beamte anhalten tut nehme ich die Flasche Wodka und trinke auf ex die ganze Flasche vor seinen Augen leer. Behaupte dann das ich vorher nüchtern war und erst beim Stillstand des Fahrzeugs neben dem Beamten der ja Zeuge ist die Falsche Wodka ausgetrunken habe und somit selbstverständlich ......ja so ist das nicht, dann kann man ja mit den Blutwerten nachweisen ob und wann der Alkohol konsumiert wurde. Sonst wäre es ja einfach, man legt sich ne Flasche bereit im Auto und wenn man in die Kontrolle kommt schnappt man sich die Flasche und ist fein.

Du kannst nur deinem Bekannten raten die Briefe die er bekommt ernst zu nehmen und darauf angemessen zu reagieren. Die Entscheidung ob Anwalt oder nicht kann nur er fällen. Wir können ja raten wer die Anzeige gemacht hat. Es gibt noch eine Möglichkeit fällt mir ein, man kann ja auch ein Glas Bier etc. trinken und ein Fahrzeug führen, also ich sag mal z.B. mit 0,1 Promille. Dann Zuhause eben sich innerhalb 1 Stunde locker 5 Gläser Schnaps reinhauen, oder naja in einer Stunde kann man sogar 10 Schnaps trinken.

Ich denke mal die Anzeige wird wegen Beweismangel eingestellt. Unser Polizei in Deutschland arbeitet sehr gut und mich wunderst es das die dort keinen Alkoholtest mit Blutwerten gemacht haben.

Kannst ja uns schreiben wie es weiterging,
herzlichst
Emin

OBIGER TEXTE STELLT KEINERLEI RECHTSBERATUNG IM EINZELFALL DAR UND WIDERSPEIGELT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG.


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20.02.2018 16:10
#3
Ka

Hallo @ Messie,
ich geb dir vollkommen recht man kann über Internet keine Rechtsberatung machen. Auch nicht bei den Angaben die man mir machte.
Was mich Stutzig machte waren 2 Aussagen!!
1. Wenn einer mich Sieht wie ich im Wagen Einsteige kann er von Weiten nicht erkennen ob ich was getrunken habe oder nicht.
2. Wenn die Polizei jemand zur Wache fährt mit den Verdacht der Trunkenheit am Steuer. Warum wurde keine Blutprobe beantragt?

Das hat mir nachträglich doch zu denken gegeben. Das da was nicht stimmen kann. Das was in der Aussage entweder vergessen wurde oder nicht der Wahrheit entspricht.
Deswegen habe ich auch keine weiteren aussagen mehr versucht zu erlagen.

Ich hatte auch mal das im Gespräch gehabt. Den Alkohol und Drogen Konsum kann ja zum Verlust der Füherschein führen.
Ich wollte mir einen 45 km/h Auto zulegen. Mein Physiologe meinte weil er auch Verkehrsmedizin behandelt und Guthaben erstellt ob ich mit meinen Medikamenten noch fahrtauglich wäre.
Darauf hin habe ich beim Straßenverkehrsamt mich Informiert. Bekam den eine Adresse wo ich den 3 Tage später eine Untersuchung machen musste.
Sollte voll meine Medikamente nehmen und dann den Test machen.
In den Test wurde Reaktionsvermögen getestet sowie Ausdauer und Beweglichkeit beim Fahrverhalten.
Auch wurde ein Fahrtest mit Fahrprüfer ca. 30 min Fahrzeit gemacht. Das hat den ergeben bei mir das ich zwar keinen Berufsfahrer mehr werden kann auch das ich Fahrten die länger als 2 Stunden sind vermeiden soll.
Sonst wäre ich voll Fahrtüchtig.
Leider hat den zwar meine Prüfung gut getan. Aber war am ende doch wo ich doch nicht mein Ziel erreichen könnte. Mein Bank machte nicht mit bei den Spiel und ich musst alles absagen was ich in die Wege geleitet hatte.
Das hat aber mit der Sache nichts zu tun ist ein anders Thema.
Kalle


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