Wie kann ich den Zutritt des Vermieters zur Wohnung verhindern?

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11.10.2018 20:33
#1
Ma

Ich habe ein echtes Messieproblem neu jetzt. Mein Vermieter wohnt 500km entfernt. Er möchte jetzt, vertreten durch "Haus und Grund" Zutritt zur
Wohnung. Möchte Rauchmelder/Rolladen/ u.a. kontrollieren. Eine Frist wurde mir schon gesetzt. Das geht aus meiner Messiesicht eben einfach gar nicht, daß der Vermieter bzw. Vertreter reinkommt.
Habe z.B Angst, fast Panik, daß ich gekündigt werde, obwohl ich immer regelmäßig Miete gezahlt habe.Keine Gerüche oder Tiere in der
Wohnung, einfach"nur" totales Chaos. Ich finde gerade so die meisten Unterlagen, die ich im Alltag brauche. Der Mietvertrag zB. ist schon lange verschollen und ich finde ihn nicht mehr. Bin oft verzweifelt über die ganze Situation und weiß nicht, wie raus aus dem Elend. Es beschämt mich sehr und das mit dem Vermieter gibt mir den Rest gerade. Stürzt mich auch in depressive Reaktion...
Ich selbst habe seelisch die Kraft gar nicht etwas zu ändern. Schaffe gerade so meinen Alltag irgendwie, alleinlebend.
Welche Ideen /Erfahrungen habt ihr besonders was die akute Sache mit dem Vermieter angeht??
Bin ganz neu in diesem Forum, hab noch nichts von den Beiträgen gelesen bisher.
Danke für Eure Erfahrungen und Tipps....
Schönen Abend
Marina


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11.10.2018 21:26
avatar  Wolfram
#2
Wo

hallo willkommen bei uns.

erstmal wäre zu klären, ob Haus und Grund eine Berechtigung zur Besichtigung hat. Es muß also bekannt sein, dass er den Vermieter vertritt oder es muß eine Bescheinigung der Vertretung vom Vermieter vorliegen.
In der Regel dürfte das seine Richtigkeit haben. Du machst die Wege frei zu den Dingen, die im Schreiben aufgeführt sind. Sollte er noch etwas anderes sehen wollen, kannst Du sagen, dass das nicht aufgeführt wurde. Es kann aber auch sein, dass er unplanmäßig etwas sieht, was er näher betrachten muß. Dann kommt es darauf an, ob es akut ist oder er dafür nochmal wiederkommen kann.
Eine Kündigung kommt nicht in Betracht, sofern die Statik nicht zu stark belastet ist.

viele Grüße
Wolfram


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12.10.2018 14:44 (zuletzt bearbeitet: 12.10.2018 14:47)
avatar  Robert
#3
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Guten zusammen,

zum einen sehr herzlich willkommen hier bei uns an Bord.

Um Klar zu stellen, Vermieter hat 2jaehriges Besucherrecht, natuerlich mit vorheriger Anmeldung, zeitig bei demjenigen.

Mit Vollmacht kann Haus und Grund Aufgaben uebernehmen, die muessten dann auch vorgelegt werden.

Rauchmelder anbringen ist Bundeslandsache, und ueberall abgeschlossen. Sie kontrollieren ist auch Mieters Sache, m. E.je nach Bundesland ebenfalls.
Wo bist du denn ansaessig.

sehr schoene Tag, ebensolches Wochenende Robert

Robert, Aufräumer, Ordnung, Ornung....

Gepr. Immobilienmakler Real Estate Agent SGD 1,3
Certified Real Estate Agent SGD 2+

Immobilien-Weltweit Reale Estate I-W-R-E
CS Business Center GmbH
Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg

§ 34 c GewO, Gewerbeamt Stuttgart, nun IHK Stuttgart-zuständig, Nr. 93,2017
FIU Köln, Abteilung D, Organisationsnummer 15723
DE314372106, Finanzamt Stuttgart I

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14.10.2018 17:58
#4
Ma

Hallo,
vielen Dank erstmal Wolfram und Ornung für die Antworten! Bin soweit beruhigt, daß ich nicht gekündigt werden kann. Vollmachten hat Haus und Grund vorgelegt für die "Haus und Grund"- Stelle wo der Vermieter wohnt, bei Kiel. Diese "Haus und Grund"-stelle beabsichtigt, den hiesigen HAUSVERWALTER vorbei zu schicken, Rhein-Maingebiet, Hessen. Braucht der auch eine extra Vollmacht, der Hausverwalter, um reinzukommen??

Mit den Rauchmeldern war es konkret so: ein Bekannter hat sie mir nach den gesetzlichen Vorgaben angebracht. Fotos der Melder an der Originaldecke davon schickte ich an "Haus und Grund" Kiel.
. Jetzt wollen die bzw.Vermieter es trotzdem nachkontrollieren. Ich hatte sehr gehofft, ich komme mit den Fotos davon.

Große Angst habe ich auch, daß noch andere Sachen in der Wohnung auffallen, die vermieterseitig zu renovieren wären. z.B. Teppichboden/Bad u.a.
Daß ich dann z.B. wochenlang ausziehen müßte, Sachen alle unterstellen und ich wohin? Wegen diesen Ängsten habe ich bisher nie etwas dem Vermieter gemeldet. nur Angst, Angst, Angst..
Jetzt ist es so, daß ich eine Frist von" Haus undGrund" bekommen habe, bis wann ich jemand wg. der Melder reinlassen muß. Danach droht mir Gerichtsverfahren, Zwangsgeld und was nicht noch.......Was wenn ich nicht da bin, zb ein Klinikaufenthalt steht demnächst bevor? Müßte ich Freunden den Schlüssel geben?.

Letzte Frage noch: Gibt es eine Messie SHG im Raum Darmstadt-Mainz- Wiesbaden?
Danke schonmal für die Unterstützung!

Schönen Sonntag noch
Marina


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14.10.2018 19:30
avatar  Wolfram
#5
Wo

Für den Verwalter gilt das Gleiche. Ist es allgemein bekannt, z.B. durch Aushänge, wer der Verwalter ist, dann mußt Du ihn reinlassen. Es darf nur nicht einer kommen und sagen "ich bin der Verwalter und will Rauchmelder kontrollieren" das könnte ja jeder sagen. Du mußt wissen, wer der Verwalter ist.
Das Selbstanbringen wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Gerechtfertigt ist die Kontrolle schon. Du könntest z.B. keine Batterie eingelegt haben, das ist auf dem Foto nicht zu sehen. Der Eigentümer hat ein Interesse daran, dass sein Eigentum durch Feuer geschützt wird.
Teppichboden ist im Normalfall Abnutzung, somit auch keine Schönheitsreparatur. In der Regel läßt sich Teppichboden austauschen, ist also keine Wohnungsbeschädigung.
Wenn Du nicht da bist, mußt Du das dem Verwalter mitteilen und einen Termin vereinbaren. Den Schlüssel abgeben, wird oft gesagt, ich sehe keine Verpflichtung dazu. Besser wäre es allerdings, wenn es dazu eine Möglichkeit gibt.

SHG muß erst noch eingerichtet werden, @Messie @Kräuterfrau.

@Draculara

viele Grüße
Wolfram


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