Wie jetzt weiter?

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03.02.2026 07:36
avatar  Robin
#226
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@PeterM @Sybille @IBI

Das ist nicht nur eine Forenregel. Es ist Laien verboten, Rechtsberatung zu machen. Auch außerhalb des Internets. Ob ein Forenbetreiber tatsächlich, wenn die "Täter" nicht ermittelt werden können, als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts für Beiträge der User in Haftung genommen werden kann, weiß ich nicht. Mein letzter Stand war, dass es umstritten ist. Auf jeden Fall aber empfiehlt es sich, in die Forenregeln aufzunehmen, dass diese und andere verbotene Sachen auch hier verboten sind. 🤷

Ich weiß aber nicht, wo die Grenze ist. Ich denke, es ist keine Rechtsberatung, Leute darauf aufmerksam zu machen, dass etwas verboten ist. Und eine als Meinungsäußerung von Laien gekennzeichnete Meinung kann nach meinem Verständnis auch nicht als Rechtsberatung betrachtet werden. Ist aber halt auch ziemlich irrelevant.


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03.02.2026 18:39
avatar  PeterM
#227
Pe
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Das Thema Tips wegen § 96 SGG hat sich erledigt.
Ich konnte meine Anwältin bei erneuter Nachfrage dazu bringen, sich des Themas anzunehmen -> Untätigkeitsklage nicht empfehlenswert; also auch der 2. Bescheid geht in die Klage.
Bei der Gelegenheit ist mir aufgefallen, das IMHO mindestens der 1. (Änderungs-)Bescheid eine fehlerhafte Rechtbehelfsbelehrung hat:
die hätten auf die laufende Klage verweisen müssen, statt einen Widerspruch als Rechtsbehelf zu nennen.


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