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Rechtliche Frage: Kostenübernahme bei Wohnungsräumung/-entrümpelung
#16
#17
Moin!
:)
Das hier fand ich recht interessant:
Arbeitslosengeld II - kein Unterkunftsbedarf - Entrümpelungs-, Grundreinigungs- und Renovierungskosten in einer Wohnung eines Hilfebedürftigen mit Messie-Syndrom - kein Mehrbedarf oder Darlehen wegen unabweisbarem Bedarf - Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten - Erhaltung der Wohnung
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=445EF403A69158C8FFF6888A88310D59.jp84?doc.id=JURE120006139&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Zitat:
"3. Als Anspruchsgrundlage für das Aufräumen einer Messie-Wohnung kommt § 67 SGB XII i.V.m. § 4 der Verordnung zu § 69 SGB XII in Betracht, wobei die Entscheidung über Art und Maß der Hilfeleistung im pflichtgemäßen Ermessen des Leistungsträgers steht."
Liebe Leser,
bitte keine Rechtsberatung im Einzelfall,
dies ist nur Rechtsanwälten vorbehalten.
Nicht das einer von den Anwälten abmahnen will.
Bitte denkt dran,
viele Grüsse
Eshter Schmidt
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