Wohnungsangelegenheiten ETW

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22.04.2017 13:49
avatar  Ordnung
#1
Or

Guten Tag ihr lieben,

Hier bitte alle Wohnungsthemen fuer Eigentumswohnung hineinschreiben.

Danke sehr.

Sehr schoene Samstag noch Robert Ordnung

Robert Ordnung
gepr. Immobilienmakler SGD 1,3
Certified Real Estate Agent SGD 2,+
Premium-Immobilienmakler, international, 34 c GewO

Ausbildung der Ausbilder AdA SGD 2 (Meisterbrief)

Mach dirs selbst so, Harald Gloeckler, Zitat fuer alle Neider


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15.05.2017 11:58 (zuletzt bearbeitet: 17.05.2017 02:32)
avatar  Wolfram
#2
Wo

danke an Ordnung für das Eröffnen des Themas.

@Messie @Henni und andere Besitzer einer Eigentumswohnung.

Nachfolgend ein Urteil des LG Hamburg.

http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?showdoccase=1&doc.id=KORE552142016&st=ent


viele Grüße
Wolfram


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17.05.2017 02:31 (zuletzt bearbeitet: 17.05.2017 02:34)
avatar  Emin
#3
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Administrator

Dein Link ist jetzt aktiviert Wolfram, habs repariert er ging nicht...

@Henni @Wolfram @Ordnung

Hallo Ihr lieben!

Danke Wolfram, du schreibst; @Messie @Henni und andere Besitzer einer Eigentumswohnung.


Wir leben zur Miete

Ich wünschte das ich als ich noch zu DM Zeiten mir hätte eine kaufen können das getan hätte, leider leider bezahlen wir jeden Monat mit Nebenkosten rund 1000 €uronen hier....

Wir werden auch hier keine kaufen, ich kann mir nicht vorstellen auch wenn es schön ist hier im Dorf, beschaulich, Wald und Wiesen und auch Nett die Hessen hier das ich hier für den Rest des Lebens bleiben will. Meiner Frau ist es hier auch zu langweilig, soooo langweilig das mir immer die Füsse einschlafen und wir haben hier mehr Kühe im Dorf als wie Menschen....doch egal wo wir hinziehen Internet bleibt und Forum bleibt auch. Ich kann die Administration ja von mir aus aus Florida machen wo ich auch gelebt habe, dort ist auch schön bei Miami Beach und Key West...Wegen dem Urteil, also zum einen kann man aus einer Maus auch einen Elefanten machen und wie war das mit; Die Wohnung ist unantastbar?

Der Punkt 2 ist meiner Meinung nach irrelevant das aufzuführen, denn es hat mit der Sache nicht die Bohne zu tun und was kann der Beklagte dafür das jemand anders sowas auslöst. Also da sollte der Richter beim Nächsten mal vielleicht nochmal nachdenken....


Punkt 3 beinhaltet einen Formfehler oder ist sogar ein Verfahrensfehler denn es steht da, ich zitiere:

Dies gelte auch, wenn man von einer Krankheit des Beklagten ausgehe (so genanntes Messie-Syndrom).


Das Messie Syndrom ist in Deutschland nicht als Krankheit anerkannt, es ist ein Syndrom und das ist was anderes wie eine Krankheit, ja jeder kann sich dazu auch seine Persönliche Meinung bilden doch offiziell keine Krankheit. Ich bin ein Messie und ich bin nicht krank! Kranke kann man heilen, ein Messie bleibt immer ein Messie auch wenn er eben ein Trockener Messie ist wie ich so wie bei den Alkis die sind eben Trockene Alkoholiker...

Zu Punkt 5, ich zitiere:

Er macht geltend, er leide nicht an einem „Messie-Syndrom“

Eben das ist eine Behauptung und wie soll diese vor Gericht bewiesen werden?

Wegen Punkt 14, also ein Schelm wer da böses denkt doch wer weiss wer dann einzieht, wenn die anderen Mietparteien mit Ihm solche Probleme vorbringen und glaube das damit endgültig das aus der Welt geschafft ist könnte eines besseren Belehrt werden denn wenn jemand anderes die Wohnung kauft kann der sonstwie drauf sein und wie heisst es doch so schön vom Regen in die Traufe oder so.....?

Wegen Punkt 16, ich zitiere:

„Messie-Syndrom“ oder „Unrat“ ...... ist dabei nicht ausschlaggebend.

Hallo schon mal was vom Diogenes Syndrom gehöhrt, die verwechseln da was, achso die Damen und Herren im Messie TV auch, die sind halt Ahnungslose...

Zu Punkt 20, na dann soll eben einer oder mehrere sich zusammetun und dem Beklagten eine solche Summe Geld bieten das er sich freut das er die Eigentumswohnung verkaufen kann. Dann sind alle wieder fröhlich...

Mein obiger Text stellt keinerlei Rechtsberatung dar, weder im Einzelfalls oder auch keine Allgemeine Beratung, es wiederspiegelt lediglich meine Persönliche Meinung.

Herzlich
Emin


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17.05.2017 09:19
avatar  Ordnung
#4
Or

lieber Wolfram,

Hab's nur gleich sortiert, damit nicht alles durcheinander ist.

So kann man spaeter such gleich gezielt was wie der finden.

Sehr schoene Tag Robert Ordnung

Starte nun das Office

Robert Ordnung
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17.05.2017 10:56
avatar  Wolfram
#5
Wo

danke Emin,

weiß jetzt nicht, was an meinem Link falsch gewesen sein soll. Habs doch nur kopiert und am Anfang gelöscht.

ein Elefant geht bei mir nicht rein, darum muß es bei der Maus bleiben.

Die Klage ist ja nicht von einem einzelnen ausgelöst worden, sondern von der Eigentümerversammlung beschlossen.
Das Urteil hätte auch dann gegolten, wenn der Eigentümer einen Messie als Mieter gahabt hätte. da gelten die gleichen Maßnahmen wie beim Mieter. Damit der Eigentümer seine Wohnung behalten kann, müßte er dann dem Mieter kündigen.

Der Richter ist in seiner Entscheidung frei. Wenn er sagt, Messie ist eine Krankheit, dann geht der Arbeitnehmer zum Arzt, der soll ihn krankschreiben, damit er aufräumen und lüften kann. Gerade im Erdgeschoss kann ein Arbeitnehmer nicht das Fenster ständig offen halten.
Die Krankenkasse müßte die Krankschreibung auch bezahlen. Was dabei vorrang hat, Urteil oder Gesetz weiß ich auch nicht, das erklärt ja in der Schule niemand, zumindest nicht in meiner Schule.

Sehr bedenklich finde ich, dass Kranke (egal welche) zu einem Verlust der Wohnung kommen können, wo sie doch gerade deshalb Wohneigentum erworben haben.

Als Hauptbegründung sehe ich allerdings an, dass er Sachen im Gemeinschaftseigentum ohne Genehmigung abgestellt hat. Lt. Teilungserklärung gehörte in diesem Fall die Tiefgarage wahrscheinlich zum Gemeinschaftseigentum.
Darum meine Empfehlung: keine privaten Sachen in Gemeinschaftseigentum stellen. (Strasse, Treppenhaus), auch möglichst nicht sichtbar, damit garnicht erst ein Verdacht aufkommt (Balkon, Garten).

Heizungsablesung und Fensteraustausch sind ein Problem. Dies könnte aber durch Zusatzzahlungen des Eigentümers erledigt werden. Bei keiner Ablesemöglichkeit gibt es beim Mieter die Schätzung nach Gradtagen, hätte dort auch so eingeführt werden können und noch einen Zuschlag würde ich als gerechtfertigt ansehen. Ggf. könnte der Installateur auch mehrmals kommen, jedesmal für einen Heizkörper. Beim Fenster geht das so nicht. Rein rechnerisch wäre ein Kostenzuschlag berechenbar, aber das ist für die Verwaltung unzumutbar. Einer Mehrarbeit muß die Verwaltung auch zustimmen, selbst wenn es dafür mehr Geld geben würde.

Dies stellt nur meine persönliche Meinung dar.

viele Grüße
Wolfram


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