Juristisches

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26.05.2018 16:57
#6
In

Zitat
auch der Hausflur zugestellt, und somit der Rettungsweg - falls jemand nämlich mal mit dem Rettungsdienst aus seiner Wohnung geholt werden muss

Fluchtwege dienen dazu, möglichst schnell aus einem Gebäude herauszukommen, während Rettungswege dem Zugang ins Gebäude dienen, um verletzte Personen zu bergen. Falls der Flur auch Fluchtweg ist, z.B. bei Feuer - wenn viele aufge­regt in die glei­che Rich­tung laufen oder die Sicht durch Rauch behin­dert ist, kann ein Karton im Weg schnell zur tödli­chen Stol­per­falle werden.

quote]Jetzt weigern sich die Anderen aber, ihr Zeug aus dem Wäschekeller zu holen ... kann die Verwaltung den Kram - unter "Brandgefahr" über unseren Kopf hinweg entfernen lassen?[/quote]

Die HV muss allein schon aus Haftungsgründen (Brandversicherungs-AGB) auffordern, Gefahren zu beseitigen sobald sie Kenntnis davon erhält. Sind es denn welche?

Meistens wird eine Fremdfirma mit der Entsorgung beauftragt = zusätzliche mögliche Zeugen im Prozessfall, nicht unbedingt günstig wenn das Zeug nach den Brandschutzvorschriften gefährlich ist und das Feuer füttert.

Bei Neubauten sorgen bauliche Vorschriften dafür, dass die Kellerräume vom übrigen Wohngebäude abgegrenzt sind. Dazu zählen feuerbeständige Wände und Decken sowie feuerhemmende, selbstschließende Türen zu den Treppenräumen. Entwickelt sich hier ein Brand, kann das Feuer nicht so leicht auf die restlichen Etagen übergreifen. Dennoch kann die Rauchbildung für die Bewohner gefährlich werden und Panik auslösen – vor allem wenn die Kellertür offen steht. Etwa zwei Drittel aller Brandopfer sterben durch das Einatmen von giftigem Brandrauch. Sind die Kellerfenster mit Gerümpel zugestellt, können sie im Notfall nicht als Rauchabzug dienen.

Bei Altbauten ohne Brandschutzmaßnahmen kann der Hauseigentümer freiwillig nachrüsten.

Ob das Stoffe sind, die dort nicht gelagert werden dürfen, wird im Streitfall letztlich ein Fachmann (Feuerwehr) beurteilen.


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03.06.2018 15:47
#7
Ra

@Jacaranda, sorry für die späte Rückmeldung. hattest du mal probiert, es bei allgemeinen Organisationen ähnlich zu schildern? ich hatte beispielsweise mal wegen einen länger-defekten Lift eine magistratische Abteilung in Wien erfragt (bin übrigens nicht aus Deutschland, wie ich vermute, hier hingegen viele wären?) und hörte, es könnte um Mietzinsminderung erfragt werden, wäre jedoch nicht sicher, ob es bewilligt werde ...meine Idee wäre auch, als Gruppe mit MieterInnen hinzugehen und das gemeinsam zu erwähnen, als nur als Einzelperson.

optional die Lift-Firma um nähere Infos zu erfragen, denn ich schilderte zB auch: müsste ich es als Mieter so hinnehmen, dass der Lift mal is zu einer Woche durchgehend unbenutzbar wäre oder auch nur die Info "Ersatzteil wird besorgt" erwähnt werde (und dass dann über mehrere Tage so lesbar wäre)? oder auch dass bei 4 Stiegen dann 2-3 Lifte defekt wären, wobei es bis zu 11 Stockwerke darin gäbe?

optional wäre auch die Hausverwaltung kontaktierbar, hörte ich von der Organisation, welche zwar im Internet für wohnrechtliche Situationen als Zuständigkeitsbereich gelistet wäre, jedoch dachte ich auch zu erfragen, ob denn diese Situation als Frage richtig wäre oder hingegen holte ich mir Infos, wen diese Organisation mir empfiehlt mit diesen Fragen zu kontaktieren.

als du die drei Male erwähnst, klingt es als wären es Räume, wo dann du und die 4 Parteien dann unpositiv "Ärger" bekommen hattet, bloss weil manche der 27 anderen Parteien dort Gegenstände in für alle MieterInnen nutzbare Räume lagern?

ich bin mir nicht sicher wegen MieterInnen und EigentümerInnen, @Messie als Frage an dich, ob du vielleicht nähere Tipps hast? vielleicht auch speziell falls Jacaranda aus Deutschland wäre und du da vielleicht Infos hättest, wer sich rechtlich auskennen könnte (denn ich denke rechtliche Fragen dürften auch mit Sicherheit nur von fachgerecht-geschulten Personen gegeben werden)?


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