Abmahnung wegen Einkaufswagen im Hausflur, nur einige Tage

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10.12.2022 14:26
#1
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Guten Tag ihr lieben,

da bin überfragt.

Der Einkaufswagen war nur paar Tage im Hausflur. Dann wurde er ordnungsgemäß zurückgefahren.

Ist das bereits eine Abmahnung schriftlich wert gewesen?

Zumal derjenige des Diebstahls bezichtigt wurde, aber so ist es in meinen Augen eine Leihgabe, für einige Tage.

schönen Tag noch
beste Grüße
beste Gesundheit und schönen 3. advent 2022 morgen

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10.12.2022 15:15
avatar  bisram
#2
bi

Kommt darauf an, ob Du dem Laden Bescheid gesagt hast und um Erlaubnis gebeten, sonst gilt es tatsächlich als Diebstahl.


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10.12.2022 15:33
#3
An

Krass. Als ich in die vorherige Wohnung einzog, war der Hinterhof total die Müllhalde. Dort stand ein halbes Dutzend Einkaufswagen herum, die ich nach und nach zurück brachte. Münze war leider keine mehr drin. *grins* Was ich damit sagen will: Sowas gibt es doch öfter, dass jemand seine Einkäufe nach Hause fährt und den Wagen nicht sofort zurück bringt. Wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Bei den Weihnachtsmarktbechern bezahlt man ja seine 2-3 Euro Pfand und darf sie dann auch gerne behalten. Aber beim Einkaufswagen ist es wohl nicht so gedacht, dass man für 1 Euro einen Wagen kaufen kann. :-)


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11.12.2022 01:06
avatar  bisram
#4
bi

Ich habe schon gesehen wir Leute Sessel daraus gebaut haben ...


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11.12.2022 03:46 (zuletzt bearbeitet: 11.12.2022 04:05)
avatar  Fundus
#5
Fu

Unser Land ist mittlerweile so am Ende, daß die Einkaufswägen auch keine Rolle mehr spielen. Natürlich ist es Diebstahl, aber da das seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr verfolgt wird, weiß das niemand mehr, wahrscheinlich auch nicht die Polizei und die Ladenbesitzer. Ähnlich wie mit Graffiti.

Als hier vor 20 Jahren noch Sperrmüll nach Kalender war, standen in dem riesigen Müllhaufen bei einem Araberhochhaus ungefähr 10 Einkaufswägen vom 200m entfernten Lidl. Ich hatte mir kurz überlegt, ob ich da hingehe, Bescheid sage und eine fürstliche Belohnung kassiere, weil so ein Wagen mehrere 100 Euro kostet. Da standen also mal eben 4000 Euro und mehr herum. Habe mir dann aber überlegt, daß gar niemand von dem Laden dort hinlaufen dürfte, Berufsgenossenschaft usw., es außerdem nicht sein Arbeitsgebiet ist, weil Kasse oder Regaleinräumen. Also habe ich nur den Kopf geschüttelt und bin davon ausgegangen, daß die Wägen vernichtet wurden. Wie vermutlich 100000 Stück in jedem Jahr seither.

Und wir Messies heben rausgeschraubte Schrauben und abgetrennte Knöpfe auf, während Gerichte sogar Pfarrer verurteilen, die Lebensmittel aus dem Müll holen. Da muß man doch zum Zyniker werden.

(Rechtlich sind die Stichworte Gewahrsamsbruch und Zueignungsabsicht einschlägig.)
((Eigentlich wollte ich mit der Zahl von 100000 gestohlenen Einkaufswägen jedes Jahr schamlos übertreiben, wie ich das immer tue - aber es stimmt: blog strafrecht-mv de/einkaufswagen-diebstahl-penneke/ Einzig die Preise sollen auf 80-130 Euro pro Stück gesunken sein. In dem Fall lohnt es sich tatsächlich nicht, wenn ein Supermarktmitarbeiter 2 Stunden damit beschäftigt ist, die 10 Wägen hin und her zu fahren und dabei womöglich noch mit einem Auto oder einer Straßenbahn zusammenstößt, weil sehr verkehrsreiche Kreuzung.))


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