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Vater ist Messie, jetzt SuperGAU
das mit der Altersheimbestätigung auf der Warteliste finde ich gut. Sollte sobald wie möglich gemacht werden. Wenn das der Betreuer macht, ist es zu spät. Dann gibt es nämlich keine Warteliste. Diese Bestätigung kann man dann überall vorzeigen.
viele Grüße
Wolfram
@juejue
der Spülkasten ist doch beim nächsten Mieter noch genauso defekt. Ist der denn beim 1. Mal repariert worden? Und wenn das Wasser nach unten durchkommt, dann ist das nicht richtig abgedichtet, wofür der Vermieter zuständig wäre.
Das Wohnungsamt ist nicht für das Recht zuständig. Dafür sind die Gerichte zuständig, die Geld kosten. RA können auch nur beraten, entscheiden tun die Gerichte. Ich hatte zwar noch nichts mit dem Wohnungsamt zu tun, könnte mir aber vorstellen, dass diese Wohnungen suchen zum Verteilen an Bedürftige.
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