Aufbewahrungsfristen Dokumente

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13.05.2017 10:44 (zuletzt bearbeitet: 14.05.2017 18:48)
#1
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Moderator

Hier gehört das rein, was Wolfram fragte. Ich mache einen Extrabaum für Haushaltstipps.

Viele Grüsse
Draculara

http://www.draculara.de

http://messie.bplaced.net/messie

Eine Lösung setzt ein Problem voraus. Ich kenne meine Fehler, das hält mich aber nicht davon ab, sie zu machen

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13.05.2017 22:07
avatar  Wolfram
#2
Wo

ich weiss nicht, ob das hier reingehört, aber sowas habe ich schon länger gesucht.

Wie lange hebt ihr Telefonrechnungen auf? Normalerweise könnte ich die gleich wegwerfen, aber theoretisch erst bei Verjährung. Wegen einer falschen Abbuchung mußte ich die Rechnung aufbewahren. Der Richter hat mich aber garnicht erst angehört. Trotzdem habe ich noch die Nachweise. Der Beschluß zur Zahlung meinerseits verjährt ja nach meiner Meinung erst in 30 Jahren.
Weiteres erspare ich hier, da es hier nur um die Aufbewahrung oder wegschmeißen geht.

viele Grüße
Wolfram


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13.05.2017 22:24
avatar  Ordnung
#3
Or

liebe Draculara,

Versuchs erst mit einweichen, warmes Wasser, etwas Spueli..

Vorsicht mit heissem Wasser bei aelteren Rohren !!! Bitte wenn, denn langsam rein.

Der pempel hilft auch mal, aber da auch Vorsicht, hatte es schon dadurch echt komplett zubekommen, dass Handwerker bestellt hab.

Sehr schoene Abend Robert Ordnung

Robert Ordnung
gepr. Immobilienmakler SGD 1,3
Certified Real Estate Agent SGD 2,+
Premium-Immobilienmakler, international, 34 c GewO

Ausbildung der Ausbilder AdA SGD 2 (Meisterbrief)

Mach dirs selbst so, Harald Gloeckler, Zitat fuer alle Neider


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13.05.2017 22:48
avatar  Ordnung
#4
Or

Lieber Wolfram,

Also ich hab meine Rechnung ab 2006 noch, kontoauszuege von 2001.
Bei mir bekommt das meine jüngere Schwester, wenn nicht mehr da bin.

30 Jahre verjaehrt mit Titel, sonst gibt diverse Fristen, immer anfangend mit der Entstehung, aufs Jahresende

Sehr schoene Abend Robert Ordnung

Mit aufheben macht man nix verkehrt, dafuer dann lieber Prospekte raus.

Robert Ordnung
gepr. Immobilienmakler SGD 1,3
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Mach dirs selbst so, Harald Gloeckler, Zitat fuer alle Neider


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14.05.2017 12:51
#5
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Moderator

Zahlungsansprüche aus Rechnungen verjähren nach 4 Jahren. Rechnungen verjähren nach 10 Jahren. Danach wurden in der einen Firma alle Rechnungen vernichtet, die älter als 10 Jahre waren und wo später keine Mahnung oder ähnliches gekommen ist, die bezahlt waren. Wo noch Mahnungen kamen und so, die wurden noch aufbewahrt, bis die letzte Zahlung auch 10 Jahre her war (die letzte Rate). Es wurde damals noch alles in Ordner abgeheftet und in den Reißwolf geschoben, die alten Ordner hat man umbeschriftet oder vernichtet, wenn sie kaputt waren. Heute wird ja alles papierlos gespeichert auf CD oder USB-Sticks.

Viele Grüsse
Draculara

http://www.draculara.de

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Eine Lösung setzt ein Problem voraus. Ich kenne meine Fehler, das hält mich aber nicht davon ab, sie zu machen

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