Handwerkerbesuch ging schief Vermieter weiß beischeid

09.10.2019 10:20
avatar  Lukys
#1
Lu

Hallo,
Ich habe heute schon in einem anderen Bereich nach einer entrümpler gefragt. Hier beschäftigt mich nun folgendes Thema. Der Vermieter weiß nun über meine Situation Bescheid. Bisher habe noch keine Reaktion. Natürlich ist mir klar das ich mich hier auf keine rechtsverbindlichen Aussagen stützen kann, ich suche lediglich Rat und Erfahrungswerte.
Ich habe gelesen das der Vermieter im Normalfall erstmal begehen und abmahnen muss. Da ich aber bereit bin, zu entrümpeln die Kosten zu tragen und das auch alles zeitnah , sollten die mir das noch Probleme entstehen können? Habt ihr da Erfahrungswerte? Ich würde wirklich gerne hier wohnen bleiben und ich rege mich das auch zeitnah. Bin grad ein wenig verzweifelt


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09.10.2019 11:02
avatar  Robert
#2
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Liebe Lukys,

da du ja schon aktiv bist, dürfte keine größeren Probleme aufkommen, einfach mit dem Vermieter heute noch telefonieren, dann zeigst du auch deine Handlungstatkraft und hast schon Erstinfos, die dir dann aber schriftlich geben lassen, ist immer besser.

Aber soweit würde das gar nicht kommen lassen, mit Abmahnung, aus der Schilderung entnehme ich der Vermieter ist privat und keine Verwaltungsfirma.

Also, du bleibst aktiv, Erfahrungswerte hab darin keine, vielleicht andere hier, bin ja zwar Immobilienmakler, aber im Ausland unterwegs.
Zur Not noch Mieterverein, aber probiers erst selbst.

viel Erfolg, guten Tag, liebe Grüße robi,robbi

Robert, Aufräumer, Ordnung, Ornung....

Gepr. Immobilienmakler Real Estate Agent SGD 1,3
Certified Real Estate Agent SGD 2+

Immobilien-Weltweit Reale Estate I-W-R-E
CS Business Center GmbH
Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg

§ 34 c GewO, Gewerbeamt Stuttgart, nun IHK Stuttgart-zuständig, Nr. 93,2017
FIU Köln, Abteilung D, Organisationsnummer 15723
DE314372106, Finanzamt Stuttgart I

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11.10.2019 17:25
#3
ba

Hallo Lukys!

Ich bin von Beruf Vermieter und berichte einfach darüber, wie ich "mit Dir umgehen" würde.
Eigentlich gibt es nur zwei Gründe als Vermieter tätig zu werden:
1) Wenn es Beschwerden anderer Mieter gibt - z.B. Geruchsbelästigung entsteht oder ein von außen einsehbarer Balkon vollgestellt ist.
2) Wenn ich befürchte, dass Schäden an der Wohnung entstehen könnten. (z.B. Schimmelbildung dadurch, dass Dinge sich von innen an Außenwänden türmen)

Sollte ich tätig werden müssen, würde ich einen Besichtigungstermin mit dem Mieter absprechen. Da Du anscheinend gewillt bist auch kostenträchtige schnelle Methoden zur Entrümpelung anzugehen, würde ich mit Dir einen neuen Termin in einer Zeitspanne von 2 bis 4 Wochen vereinbaren.
Jetzt der unangenehme Teil: Da ich als Vermieter natürlich auch die Möglichkeit in Betracht ziehen muss, dass den Worten keine Taten folgen, würde ich Dir auch eine Frist setzen müssen. Ohne Frist hätte ich später keine Handhabe mehr, wenn entgegen unserer Vereinbarung nichts passiert. In obigem Fall 1 wäre ich auch den anderen Mietern gegenüber verpflichtet einen Zeitrahmen zu setzen.

Zunächst wäre von mir also nur etwas zu befürchten, wenn eines der obigen Probleme (Nachbarn oder Schadenspotential) gegeben ist. Wenn Du aber anscheinend eh den Weg gehen willst eine Entrümpelung zu machen, gäbe es von meiner Seite kein Problem und Dir wäre meine Hochachtung sicher, wenn Du das in einer überschaubaren Zeit schaffst.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!
Benedikt


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