Ich, der Absprung und der Schimmel

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14.06.2019 10:40 (zuletzt bearbeitet: 14.06.2019 10:40)
avatar  Robert
#6
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Nun ja Jennifer,

Man lässt sich ja ein Angebot machen oder auch 2.um zu sehen, wie die Kosten im einzelnen sind.

Wenn der Schimmel schon so massiv ist, wird der Vermieter dafür kein Verständnis haben, es liegt evtl. eine Meldungsversäumnis des Schadens vor und die muss beiweitem beizeit schriftlich gemeldet werden.

Der Hauseigentümer wird, je nach dem, manierlich oder unmanierlich, so nenn ich es mal.

Also, meine das Jobcenter beteiligt sich auch an solchen Sachen, wobei ich nicht weiß, ob er beim AA oder Jobcenter angesiedelt ist.

Selbst habe so was immer selbst regeln können, egal ob das Vermieters Sache ist oder Verwalters Sache jetzt.

Deshalb hatte ja die Idee, mit dem Brett davorstellen, löst das Problem kurzweilig, aber nicht richtig, aber da er ja nächsten Monat den Handwerkertermin hat, muss man sich halt so behelfen.

das habe schon kapiert, dass es sich um Mietwohnung handelt, auch wenn grad nur im Kaufsektor tätig bin, ist mir das alles gut bekannt, wohnte ja zuerst auch in Miete, in der Bude wo jetzt drin bin.

wurde Wohngeld beantragt? und wie erwähnt Jobcenter. @Jennifer

Viele Grüße noch sehr schönen Tag, Gesundheit dazu, Sonnenschein dazu, Robert, Robi

Robert, Aufräumer, Ordnung, Ornung....

Gepr. Immobilienmakler Real Estate Agent SGD 1,3
Certified Real Estate Agent SGD 2+

Immobilien-Weltweit Reale Estate I-W-R-E
CS Business Center GmbH
Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg

§ 34 c GewO, Gewerbeamt Stuttgart, nun IHK Stuttgart-zuständig, Nr. 93,2017
FIU Köln, Abteilung D, Organisationsnummer 15723
DE314372106, Finanzamt Stuttgart I

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14.06.2019 11:02 (zuletzt bearbeitet: 14.06.2019 11:18)
#7
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Das wären vermutlich viele Bretter ...
Es geht darum erst mal über den nächsten Monat zu kommen.
(Und den Schrott nicht mehr im groben Stil einzuatmen.)
Also Schritt 1.
Dein zur Bausubstanz beschriebener Schritt 2 muss eventuell folgen - danach!

Falls es bisher nicht an Baumängeln, sondern an anderen Fehlern liegt, ist dieser erste Schritt wichtig.
Was ich geschrieben habe, ist die Info eines Baumenschen und Zimmerermeisters, der dazu eine Spezialausbildung als Restaurator abgeschlossen hat und beruflich auch die Behandlung bei Oberflächen-Schimmelpilzbefall durchführt.

Ich kann keine Links einstellen, man kann das auch ausführlicher nachlesen.

____________________
Viele Grüße, Jennifer

Das Leben umarmen ... ✨🤲

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14.06.2019 11:46 (zuletzt bearbeitet: 14.06.2019 11:46)
avatar  Robert
#8
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@Jennifer

mag ja sein, aber wenn es niicht nur die Oberfläche ist? sondern bereits im Mauerwerk drin? Hauspilz, ist die nächste Stufe von sowas.....

In dem ich gleich richtig an das Problem gehe, gewinne ich doch Zeit und nicht erst die Oberfläche behandeln.....

Ist das Haus neu erstellt, kann es an Baumängeln liegen, Neubauhäuser sind bis zu 10 Jahre alt. Ist es aber schon ein älteres Haus, dann unterliegt das dem Zerfall.
Auch kann es eine Frage des Grundwassers sein, oder ob die Drainage noch gut funktioniert.

Fakt ist doch, es ist schon größer im Gange (Matratzenbefall), das duldet keinen Zeitaufschub, um weiteres zu verhindern. Bausachverständiger holen, und dann geht alles seinen Reparaturgang. Das wär meine Vorgangsweise.

Nun weiß man ja nicht wie groß die Fläche ist, aber Bretter davor ist keine sachgemäße Beseitigung davon, mir klar.

Ich hab meine eigenen Kenntnisse dazu geschrieben und hab ja auch bereits auf Baustelle mal geholfen.

sehr schönen Tag, liebe Grüße dazu, Gesundheit dazu, Sonnenschein dazu Robert, Robi

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14.06.2019 12:04
#9
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So wie es hier beschrieben wurde, lag es am Fehlverhalten.
Und wir helfen dem TE, dass er da gut raus kommt aus der Nummer ohne mehr Schaden anzurichten.

Feuchtmüll, Wohnung total voll gestopft, nur mit einem kleinen Heizlüfter eine Ecke angewärmt - kein Wunder dass da etwas passiert ist.
Nun hat der TE Sorge, obdachlos zu werden.
Aus einer Wohnungslosigkeit heraus wieder eine Wohnung zu bekommen ist schwierig.
Von daher kommt der Tipp, erst mal den Oberflächenschimmel zu sanieren. Ist auch fürs Asthma sinnvoll.

Und zwar schafft das einen Aufschub, um dann über den Sommer in Ruhe die Schritte neue Wohnung, Beratung, Bescheinigungen für eine geförderte Wohnung, die Information des Vermieters und so weiter angehen zu können.

Das schafft man halt besser aus der bestehenden Wohnung heraus als von der Anschrift „Unter der Brücke“.
Das ist eine ganz konkrete lähmende Angst, und die muss abgewendet werden.
Dann geht’s weiter.

Was du beschreibst weiß ich auch.
Jetzt geht’s um die „Erste Hilfe“!
Ich gehe da einfach erst mal auf die aktuelle Situation ein.

____________________
Viele Grüße, Jennifer

Das Leben umarmen ... ✨🤲

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14.06.2019 12:16
avatar  Wolfram
#10
Wo

wenn da keine Heizung drin ist und deshalb der Schimmel anfällt, es deutet auch auf einen Altbau hin, dann hätte der Vermieter vor dem Mietvertrag darauf hinweisen müssen, dass mit Schimmel zu rechnen ist. Das hat er offenbar nicht getan. Es ist auch fraglich, ob er die Wohnung überhaupt vermieten durfte. Bei meinem Bau war eine Heizung Vorschrift. Ich sehe daher den Mietvertrag als unzulässig an und denke, dass der Vermieter die Wohnung in einen vermietbaren Zustand bringen muß.

Ich habe eine Konvektorheizung, kostet 20 Euro für 2000 W. Ich habe aber auch eine sehr gute Wärmedämmung. Die max. Luftfeuchtigkeit habe ich mit 85% gemessen, höher gings nicht. Ich habe keine SchimEntfernung des Schimmels sorgen, weil er das zu verantworten hat.

Welche Handwerker sollen denn kommen und was machen?

viele Grüße
Wolfram


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