HILFE - Wohnungsbegehung

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12.02.2016 06:51
#1
Fr

Hallo an alle, ich bin neu hier, weil ich gerade nach Infos geschaut habe.
Bie mir steht heute eine Wohnungsbgehung an,
seit einer Woche bin ich krankgeschrieben um aufzuräumen.
Habe ganz viele Kartons gekauft um alles zu verstauen,
ein besseres system wäre zeitmäßig garnicht möglich gewesen.
Mir bleiben noch knapp 6 STunden und ich plane die Tür nicht aufzumachen,
weil es einfach nochd reckig ist und ein Raum nicht begehbar ist.

Was könnte das für Konsequenzen für mich haben?
Soll ich bei der hausverwaltung anruefen und sagen, ich sei nicht da?

De wohnung bzw das haus mit mehreren parteien wird verkauft,
deshalb findet die begehung mit sachverständigen statt und im brief
stand schon, der ermin sei nicht verschiebbar, etc pp.
der brief kam im januar, für februar, leider habe ich ihn erst 10 tage vorher aufgemacht.

kann mir jemand helfen?
habe angst, dass mir konsequenzen drohen.


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12.02.2016 07:23
#2
Mo

Hi Frollein,

Willkommen.

das hab ich auf der schnelle im Netz gefunden....

Wenn Mieter Zutritt verweigert, darf Vermieter nicht mit Gewalt Zutritt verschaffen... Sonst begeht er Hausfriedensbruch, auch wenn es seine Wohnung ist...

im Fall der Fälle muss er dann vor Gericht klagen auf Zutrittsgewährung und Duldung der Wohnungsbesichtigung.

Melde dich telefonisch oder per Mail und sage bist leider verhindert... Krank oder Co. Geht ihn ja nichts an....
Und bitte um ein Folgetermin in ca 2 Wochen. Rechtlich passiert dir nichts.

Viele Grüße


Morgenxxx


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12.02.2016 07:37
#3
Fr

Danke für die schnelle Antwort.

Im Schreiben wurde bereits Druck gemacht,
der Termin sei nicht verschiebbar,
Sachverständige seien mit dabei etc pp.

Tippe die Zeilen später eventuell mal ab.

Rechtlich haben sie alles richtig gemacht,
weil bei einem Verkauf der Wohnungen die Begehung zwei Wochen vorher angekündigt werden muss und die Zeiten für eine arbeitende Person machbar sein müssen.

Ein ferner Bekannter meinte, dass ein neuer Termin sehr sehr schnell kommen wird und spätestens dann werden sie den Braten mit meinem Kartonsystem riechen.

Ich werde um 8 bei der Verwaltung anrufen und mich entschuldigen, glaube dass das besser ist, als sich einfach totzustellen.
Auf der anderen Seite habe ich Angst, dass die Verwaltung dann gleich einen neuen Brief bei mir einwirft,
denn von 8 bis 12 können sie ja fix noch ein neues Schriftstück verfassen.

Ich hoffe auch, dass mir keine Kosten entsehen, weil dort von Sachverständigen die Rede ist.

(Habe hier im Forum schon etwas quergelesen und freue mich hier und da miteinzubringen.)


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12.02.2016 10:45
avatar  Ordnung
#4
Or

Guten Tag Frollein,

zuerst sehr herzlich willkommen, Abmahnung droht, so leid es mir tut, aber ich wollte so was nicht in meiner vermieteten Wohnung, hab ich ja selber in Port d'Antrax, aber der ist sehr ordentlich, da komme ich mal auf nen Sprung vorbei., immer Top, hoffe du kriegst das noch gebacken, und krank wg. sowas, najawenn du das mit dir vereinbaren kannst, für mich wäre das nicht nötig gewesen, definitiv nicht.

Besten Erfolg. Sehr schöne Tag und WE noch Robert Ordnung

Vermieter sollte immer spontan zum reingucken vorbeikommen können, kann ja sein, ihm fällt was ein unterwegs und will es prompt erledigen. Kommt sicher nicht doppelt. War ja bis dato auch in Miete, wohne ja in meinem eigenen ab 2016, Januar, sorry, da fahrt auch mal was rum, auch stapeln Papier, aber ich bin täglich dran.

Robert Ordnung

so schafft man sich zusätzliche unnütze Probleme auch noch dabei...

Robert Ordnung
gepr. Immobilienmakler SGD 1,3
Certified Real Estate Agent SGD 2,+
Premium-Immobilienmakler, international, 34 c GewO

Ausbildung der Ausbilder AdA SGD 2 (Meisterbrief)

Mach dirs selbst so, Harald Gloeckler, Zitat fuer alle Neider


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12.02.2016 10:47
avatar  Ordnung
#5
Or

aber anbimmeln darf der Vermieter ja wohl, m. E. das ist noch nicht verboten.

Robert Ordnung
gepr. Immobilienmakler SGD 1,3
Certified Real Estate Agent SGD 2,+
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