Vater ist Messie, jetzt SuperGAU

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04.12.2017 07:47
avatar  Nemo
#26
Ne

Bei uns in der Schweiz läuft das ratzfatz. Da kann sogar ein Hausarzt eine sofortige Einweisung in die Psychiatrie einleiten, ohne Gerichtsbeschluss, wenn sich jemand auffällig verhält. Wird in D je nach Region evtl. auch unterschiedlich gehandhabt. Bayern soll z. B. eine sehr harte Justiz haben.


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04.12.2017 09:02
avatar  Hatifa
#27
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Moderator

Na, da hab ich mir dann ja einen Wohnort ausgesucht!


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04.12.2017 09:37 (zuletzt bearbeitet: 04.12.2017 09:39)
avatar  Anneli
#28
An

Auch in Deutschland kann das mit der Einweisung "ratzfatz" gehen, wenn Gefahr im Verzug ist. Wenn man also zum Beispiel glaubhaft mitteilt, dass man sich und/oder andere umbringen wird, geht das sehr schnell mit der Einweisung in die Geschlossene.

Die "Justiz" ist in Deutschland Bundesangelegenheit, was auch Sinn macht, da in Artikel 31 GG ein Geltungsvorrang festgelegt ist. (Bundesrecht bricht Landesrecht.)

Jemandem den gesunden Menschenverstand abzusprechen, NUR weil er über 80 ist, ist ethisch nicht vertretbar.

GLG und uns allen einen wunderschönen Tag,
Anneli


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04.12.2017 10:00
avatar  Nemo
#29
Ne

Ich sehe es so, dass man über 80-Jährige nicht mehr allein lassen sollte, denn das geht ganz schnell mit Unfallgefahr und Überforderung. Da kann jemand noch so klar im Kopf sein. Es besteht nun mal eine altersbedingte Gebrechlichkeit und Anfälligkeit in diesem Alter, wo Alte auch nicht so schnell Hilfe anfordern können. Das Risiko ist größer, dass Alte in dem Alter verwahrlosen, weil sich niemand kümmert.


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04.12.2017 10:01
avatar  juejue
#30
ju

Moin zusammen,

endlich konnte ich mal wieder ein paar Stunden schlafen und es hat gut getan. Mein Akku ist jetzt nicht mehr bei -100%, sondern schon bei -95%.

Es stimmt natürlich, dass die Kündigung eines Messies nicht von heute auf morgen machbar ist, noch dazu, wenn die Miete pünktlich eingeht. Ich hatte es gestern zu knapp zusammengefaßt - sorry.
Es muss eine schriftliche Abmahnung vorliegen und anschließend die Kündigung in schriftlicher Form. Darin muss genauestens dargelegt werden, aus welchen Gründen die Kündigung erfolgt. Aber sehen wir erstmal weiter. Meine Damen kümmern sich jetzt erstmal. Meine Schwester hat mir verboten die Wohnung zu betreten, damit nicht wieder einen Rückfall bekomme.

Danke für Eure Anteilnahme. Ich werde jetzt noch ein wenig schlafen und das Beruhigungsmittel wirken lassen.

JueJue


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