Ich werde ungeöffntete Briefe und Mahnungen erben und brauche dringend Hilfe!!!

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18.05.2014 12:55
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#1
Gast
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Mein Vater ist letzte Woche unerwartet verstorben und hat ungeöffntete Briefe, Mahnungen und Chaos hinterlassen.
Er hatte alle Symptome der Krankheit und in den letzten 4 Jahren hatte sich der Verlauf zugespizt.
Weiss jemand was ich jetzt tun sollte? Kann ich durch Fotos seine Krankheit gegenüber den Gläubigern beweisen?
Könnte/sollte ich einen Anwalt und/oder einen Arzt konsultieren? Über eine Antwort wäre ich sehr froh!


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18.05.2014 13:41
#2
fr

Soweit ich weiss, ist es auch möglich ein Erbe komplett abzulehnen. Dh wenn absehbar ist, dass das Ergebnis der Erbschaft eher Schulden mit sich zieht, sollte man dies durchaus in Erwägung ziehen.


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18.05.2014 14:05
avatar  Hatifa
#3
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Moderator

Am besten so schnell wie möglich zum Nachlaßgericht und das Erbe ausschlagen. Kostet ungefähr 30 Euro.
LG
Zipserin


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18.05.2014 14:55
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#4
Gast
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ich würde das gleiche empfehlen, wenn es keine sinnvollen Dinge zu erben gibt (ein Haus z.B.), mit dem man die Schulden abbezahlen kann.

Du magst übrigens den Gläubigern durchaus plausibel machen können, dass dein Vater krank war, und deshalb seine Schulden nicht bezahlen konnte. Sicher werden sie auch mit sich reden lassen, was den weiteren Verlauf betrifft. Aber als Erbin bist du verantwortlich, das heißt, du zahlst die Schulden dann auch weiter ab.
Eine andere Alternative bestünde ggfs darin, in Private Insolvenz zu gehen. Aber da ist es vermutlich einfacher, das Erbe auszuschlagen. Oder es eben anzunehmen, die wertvollen Besitztümer zu Geld zu machen, die Schulden zu tilgen, und zu hoffen, dass was übrig bleibt.


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26.05.2014 15:18 (zuletzt bearbeitet: 02.06.2014 12:22)
#5
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Hallo Allein,

erst einmal meine aufrichtige Anteinahme zu Deinem Verlust. Aber ich möchte Dich trotzdem hier in diesem Forum herzlich Willkommen heißen, auch wenn es ein trauriger Anlass ist, weshalb Du hier bist.

Auch ich rate Dir/Euch dringend dazu das Erbe beim zuständigen Amtsgericht abzulehnen.

Als meine Mama 1996 verstarb, ist meine Schwester ihr gesamten Papier durch gegangen (die bei uns Gott sei Dank ordentlich sortiert und abgeheftet waren) und haben uns dann dazu entschloßen das Erbe abzulehnen (die Schulden waren zu hoch). Jeder hat sich nur ein paar Erinnerungsstücke genommen und den Rest dann so in der Wohnung gelassen wie sie war. Du kannst ein Erbe nämlich nur im Gesamten ablehnen. Es kommt dann vom Gericht ein Gutachter und schaut sich die gesamten Sachen an, schätz dann den Wert und was davon noch verkauft werden kann, wird verkauft und vom Erlöß wird dann ein Teil der Schulden oder die gesamten Schulden bezahlt, je nachdem wie hoch der Betrag ist.

Aber was auch ganz wichtig ist, das auch Deine Geschwister, Deine Mutter, sowie die Enkel (falls schon vorhanden und über 18 Jahre sind) und auch die GESCHWISTER Deines Vaters das Erbe ablehnen. Den sie sind alle erbberechtigt. Wußte ich damals auch nicht, aber meine Schwester hatte sich schlau gemacht und dann alles in die Wege geleitet.

Woran Du auch noch denken müßt, ist das Dir aber für diese Ablehnung nur eine gewisse Zeitspanne zur Verfügung stehen. Ich glaube das sind 3 Monate nach dem Todestag. Bitte erkundige Dich schon einmal beim Amtsgericht darüber, nicht das Du die Frist verpaßt hast.

So ich hoffe ich konnte Dir nun ein wenig helfen. Solltest Du noch Fragen dazu haben, frage mich ruhig. Auch gerne über PN.

Ich wünsche Dir viel Kraft und auch das für Dich alles gut aus geht.

Gotte behüte und beschütze Euch, ER halte segnend seine Hände über Euch

Liebe Grüße
Biggi


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