"Sie haben ja nie gearbeitet"

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11.06.2016 15:50
avatar  Wolfram
#6
Wo

hallo jennifer,

über den letzten Satz mußte ich nachdenken. "unterstellen" ist für mich negativ und könnte zu einer negativen Reaktion führen. Die 2. Hälfte geht auch nicht, weil darin schon die Antwort steckt, die Atlantis ja noch nicht kannte. Ich weiß aber auch nichts Brauchbares außer dem Ansatz von Hüther, der hier ganz gut passen würde.

Jennifer, habe ich das richtig verstanden, wenn jemand nie versicherungspflichtig gearbeitet hat, darf er nicht in Rente geschickt werden und wenn jemand eine geringe Zeit versicherungspflichtig gearbeitet hat, dann kann er in Rente geschickt werden, obwohl er das garnicht will?

viele Grüße
Wolfram


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12.06.2016 12:24
#7
Ra

@Atlantis ...also Schlaf hörte ich mal, kann nur max. vom Vortag nachgeholt werden (nicht für einen länger-versäumten Zeitraum), jedoch wundere ich mich, warum "die vom Amt" meinten, dass du nichts gearbeitet hast?

hast du denn einen Nachweis über diese Tätigkeiten und diesen vorgezeigt? oder dass es nachgebracht werden könnte, dass du dort mal warst (die Stelle kontaktierst und über den Zeitraum eine Bestätigung im Nachhinein holst)? oder gibt es diese Firmen nicht mehr und hattest du keine Bestätigungen ausstellen lassen?

hattest du denn vom Überfall berichtet oder ggf. Befunde, dass es dir deshalb physisch und psychisch nicht gut ging / geht oder kannst du Befunde von Ärzten ausstellen lassen, dass sie es dir bestätigen?

mein Hinweis wäre auch den Lebenslauf so zu gestalten, dass die Lücken nicht so auffällig sind, zB Monat und Jahr angeben, auch wenn die Bestätigung zB nur eine Woche aufweist... dann würde das Amt / Firmen vlt nicht alles im Detail am PC nachlesen, sondern nur den Lebenslauf angucken und zufrieden sein? ...oder eben auch die Bewerbung so zu gestalten?


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13.06.2016 13:58
#8
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Moderator

Hallo @Atlantis,

hast du vielleicht noch schriftliche Sozialversicherungsnachweise aus der Zeit, als du z. B. gekellnert hast? Dann kannst du nachweisen, dass du in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, bei Berentung auch in die Rentenversicherung. Es gab Zeiten in meiner Arbeitszeit, als das noch nicht digital, sondern schriftlich erfasst wurde. In dem Fall kannst du auch noch Versicherungszeiten nachreichen bzw. nachträglich nachweisen.

Es ist an sich schon eine sehr unglückliche Formulierung, zu sagen "Sie haben nie gearbeitet", das kann man anders nennen, z. B. "Sie waren nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt", den Ausdruck kenne ich aus meinen Anträgen beim Arbeitsamt und anderen Ämtern. Als Sachbearbeiterin müsste sie an sich die Unterschiede kennen, ob jemand überhaupt nichts getan hat oder eben keine Sozialversicherungsentgelte geleistet wurden. Da könntest du neutral gegensteuern, indem du einfach richtig stellst: "Sie meinen, ich hatte keine Sozialversicherung bei diesen Arbeiten." Oder indem du eben sagst: "Ich habe gearbeitet, aber nur selber Geld dafür bekommen". An sich genau das, was Jennifer schreibt.

Viele Grüsse
Draculara

http://www.draculara.de

http://messie.bplaced.net/messie

Eine Lösung setzt ein Problem voraus. Ich kenne meine Fehler, das hält mich aber nicht davon ab, sie zu machen

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13.06.2016 16:37
#9
Ra

@Draculara ...stimmt, daran dachte ich gar nicht, diesen Auszug gibt es auch, aber würden da Praktika oder so erwähnt werden? oder geringfügige Jobs? oder wenn man kostenlos dort probe-übt, also ohne Geld zu bekommen dort aushilft?

aber an sich finde ich die Idee mit dem Sozialversicherungsnachweis interessant. ich hörte zumindest in Wien, den kann man weder telefonisch, noch über E-Mail anfordern, man müsse direkt hingehen, die Versicherungskarte oder einen Ausweis vorzeigen (als Identitätsbestätigung) und dann bekäme man ihn zumindest vom selben Jahr ausgehändigt, auch nur persönlich und mit Angabe "für wen" (persönlich / für ein Amt), vielleicht ist es in Deutschland oder in einem anderen Land anders, oder nur in Wien wäre es so und in anderen Teilen Österreichs wäre es auch etwas anders?

ich berichtete zumindest aus Wien, wie ich es mal gehört hatte, direkt von der ausstellenden Organisation.


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13.06.2016 18:23 (zuletzt bearbeitet: 13.06.2016 18:24)
avatar  Kayla
#10
Ka

Liebe Mitmessies und vor allem Du, Atlantis!
Ich habe solche dämlichen (pardon) Formulierungen sehr oft gehört. Erstens, ärgert Euch nicht drüber. Zweitens, selbst wenn man keine Nachweise über geleistete Zeiten hat, hilft es oft ganz überzeugend, mal einen "Behördenlebenslauf" zu schreiben, indem all das drin steht, z.B. Pflege von Angehörigen, gemeinnützige Arbeit, etc. pp. Den legt man der Dame mal auf dem Schreibtisch und sagt, freundlich lächelnd:
"Ich verstehe, wie mein Lebenslauf für Sie aussehen muss. Aber SO sieht er für mich aus."
Ich habe auch nicht viele versicherungspflichtige Zeiten, da ich fünf Gören hatte, wir ein altes Haus gekauft hatten, an dem gebaut werden musste, dann Schwiegermutti gepflegt, etc. pp..
Es ist aber nicht meine Schuld, dass das in den Augen des Staates keine "Arbeit" ist, oder?
Alle meine Kinder haben Arbeit und bezahlen Steuern. Und dass das so ist, ist MEINE Leistung. Und dass meine Schwiegermutti nicht in ein Pflegeheim musste ... und viele andere Dinge.
Und all das steht in MEINEM Lebenslauf und dazu stehe ich auch.
Lass Dich nicht demütigen, Atlantis. Ich würde auch nicht gleich zu irgendwelchen Vorgesetzten gehen, sondern mal selbstbewusst meine Sicht auf die Dinge darlegen.

Alles Liebe
Kay

Ordnung ist etwas Künstliches. Das Natürliche ist das Chaos. (Arthur Schnitzler)


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