Dem Vermieter es mitteilen

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15.07.2018 17:45
avatar  Wolfram
#6
Wo

@Draculara

Teppiche und Parkett braucht nur gemacht zu werden, wenn ungewöhnliche Schäden vorhanden sind. Eine normale Abnutzung ist zulässig.
Die Mietsicherheit läuft nach meiner Meinung auf den Namen des Vermieters, sonst hätte er keine Sicherheit, wenn der Mieter da einfach ran käme. Daraus ergit sich, dass die Mietsicherheit vom Vermieter solange zurück gehalten wird, bis die Wohnung zurückgegeben ist. Daraus ergibt sich, dass Sahra die Mietsicherheit nicht zum Renovieren verwenden kann. Die Kündigung kann schon nach 2maliger Nichtzahlung der Miete erfolgen.

viele Grüße
Wolfram


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16.07.2018 06:32
avatar  ( gelöscht )
#7
Gast
( gelöscht )

Der Mieter kann die Mietsicherheit nicht ohne Einverständnis des Vermieters nutzen. Die Mietsicherheit ist für evtl. Schäden oder Mietrückstände, keinesfalls für regulär vereinbarte Renovierungen oder gar die Entrümpelung. Das ist eindeutig Mietersache. Allerdings steht in vielen neueren Veträgen, dass nur besenrein übergeben werden muss.


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24.08.2018 20:10 (zuletzt bearbeitet: 24.08.2018 20:10)
avatar  Robert
#8
avatar

[flash]naaabend zusammen,

Finde es einfach ethisch gut, etwas sauber und ordentlich zurückzugeben, was einem nicht rechtlich gehört und so ist es ja in Miete, man nutzt es, aber gehören tut es einem nicht.

Schönen Feierabend, Gesundheit, schönes Wochenende von Robert Ordnung

Robert, Aufräumer, Ordnung, Ornung....

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