Dem Vermieter es mitteilen

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14.07.2018 00:13 (zuletzt bearbeitet: 14.07.2018 15:40)
avatar  Sarah.
#1
Sa

Hallo 👋🏼

Ich bräuchte bitte eure Hilfe.

Ich bin am letzten We endlich zu dem Punkt gekommen wo ich mir es eingestehen konnte das ich ein Problem habe.
Nun ist es so das ich bei einer Freundin wohne und der Mieter weiß davon nichts ( nötigste aus der Wohnung geholt ) und erstmal raus .
Die Fristlose Kündigung würde so oder so kommen weil Mietrückstand .

Ich habe die Kraft & Mut nicht persönlich zu ihm zu gehen jetzt habe ich einen E-Mail Entwurf gemacht und würde gerne eure Meinung Wissen ob ich sie so los senden kann.

Bitte ehrlich sein !

,,Sehr geehrter Herr [Name zensiert]

Ich melde mich bei Ihnen nun per E-Mail.

Es geht um die [Wohnadresse zensiert] , eg rechts.
Sie hatten mich per Telefon darüber informiert das es aus meiner Wohnung riechen würde.

Und hiermit möchte ich mich dazu schriftlich äußern:

Ich bin an dem Messiesyndrom erkrankt, und leider habe ich erst jetzt den Mut und die Kraft gefunden es mir selbst einzugestehen.

Mir ist schmerzlich bewusst das ich die Wohnung (ihr Eigentum) beschädigt habe und das eine Entschuldigung von meiner Seite nicht ausreicht.
Ich stehe zu dem was ich getan habe und werde für den entstandenen Schaden aufkommen.

Dazu kommen auch die offenen Mietschulden, die Nebenkostenabrechnung von 150 Euro und die volle Miete 409.00 für den Monat Juli 2018.

Das die Fristlose Kündigung nun eintritt ist mir klar.

Ich kann die volle Summe die zusammen kommt leider nicht aufeinmal zahlen.
Die Kaution wird auch nicht ausreichen.

Senden Sie mir bitte die Kündigung und eine aufgeschlüsselte Rechnung in [genaue Adresse zensiert] Leipzig. Die Summe bezahle ich in Monatlichen Raten.


Ich bitte zum Schluss um Diskretion.

Sarah W. „


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14.07.2018 15:16
avatar  Wolfram
#2
Wo

Hallo Sahra,

schon mal etwas von Datenschutz gehört? Namen von Fremden gehören nicht in die Öffentlichkeit. Auch eigene persönliche Daten zu posten wie Wohnadresse ist nicht so gut. Stell Dir mal vor, Dein Vermieter liest das hier. Ich konnte zwar nichts finden, aber für den Vermieter bist Du hier einwandfrei identifizierbar. @Draculara @Messie @Rainbow-Cloud

Das Messie Problem würde ich nicht erwähnen, auch nicht, dass Du woanders wohnst. Für den Vermieter ist nur wichtig, das er sein Geld bekommt und das die Wohnung nicht mehr riecht. Darauf solltest Du Dich konzentrieren. Entschuldigungen reichen dem Vermieter nicht. Wie willst Du etwas zurückzahlen, wenn es jetzt schon nicht reicht. Auch Ratenzahlungen dürften kaum eine Lösung sein. Denn diese sind ja zu den normalen Ausgaben zusätzlich. Da hilft aus meiner Sicht, nur umziehen in eine billigere Wohnung. Appartment hört sich auch nicht gerade billig an.
Bei einer Wohnungsänderung ist das Einwohnermeldeamt zuständig, damit Dir die Post auch dahin geschickt wird. Die neue Adresse interessiert den Vermieter nur bedingt, damit er sein Geld bekommt. Du bist dafür zuständig, die eingehende Post in Deiner Wohnung zu überwachen. Kündigungen gehen immer an die angemietete Adresse.

viele Grüße
Wolfram


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14.07.2018 15:56 (zuletzt bearbeitet: 14.07.2018 15:57)
#3
Ra

Danke Wolfram für die Erwähnung des Teams & es wurde bereits umgesetzt, dass die Namen und Adressen nun nicht mehr im Beitrag ersichtlich sind.


mein Tipp an @Sarah., vielleicht eher bei übergeordnete Stellen nachfragen, wie der Vermieter als Organisation "im schlimmsten Falle" (oder allgemein in unterschiedlichen Fällen) antworten könnte, sodass du darauf vorbereitet wärst? in Raten zu zahlen klingt als Miet-Person ein interessanter Vorschlag, jedoch vermute ich (ohne dass ich Thema dieses Bereichs wäre), dass der Gegenüber ggf. die Zahlungen auch als ganzen Betragen haben wollen könnte?

ich vermute dass die Erwähnung des Messie-Syndroms an der Situation nicht viel ändern würde. auch stimme ich Wolfram zu, hier in der Community ist Anonymität gegeben ...sei es wer hier tippt, mitliest oder auch in Beiträge erwähnt werde (gilft für Nummern, Adressen, Namen, etc.) und persönlich nenne ich meist auch keine Geschäfts- oder Markennamen oder ähnliche Details, würde ich in meinen Beiträgen mal an Gedanken loswerden, mich über was ärgern oder einfach rückmelden wo ich nicht wüsste wohin und es wäre auch für jedes Zielpublikum okay zu sehen.

den Absatz zu den Kosten würde ich eher so verfassen, dass es eher sachlich auf das "es werde bezahlt" bezieht und dass du Ratenzahlungen bevorzugen würdest & der Absatz könnte sich dann optional gegen Beginn auf die "fristlose Kündigung" beziehen.

welche Beträge eher nicht zum Zahlen ausreichen wäre (denke ich) nicht allzugenau erwähnbar, eher wie die Organisation die Beträge erhalten würde. eine weitere Adresse würde ich erst gar nicht erwähnen, eher vom Gegenüber erfragen, ob eine Ratenzahlung möglich wäre und auf welchen Betrag sich geeinigt werden könnte.

auch bewahre die Bestätigungen über die Zahlungen auf, (falls mal nachfragen wären) damit nachweisbar wäre, dass du Betrag-X bereits bezahlt hast und auch könnte vielleicht nach der Abzahlung des Betrages nochmals schriftlich vom Gegenüber bestätigt werden, dass nun Betrag-X gänzlich bezahlt worden ist und keine weiteren Beträge mehr offen wären. falls auch ein ähnlicher Nachweis (auch beim Abschluss und hier) mit Stempel und Unterschrift, vielleicht mehr Eindeutigkeit geben würde, wieviel offen wäre und dass es schriftlich (nicht nur als E-Mail oder Brief) festgehalten wäre. nicht bloss für dich als Person, sondern falls beispielsweise mehr an Mängel später entdeckt worden wäre, Reparaturen teurer wären, etc. dass du den zu-bezahlenden Wert bestätigt hast und auch nur diesen zusückzahlst und du dir sicher sein kannst, dass es dann auch so passt.


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14.07.2018 16:29
avatar  Wolfram
#4
Wo

@Sarah

denke auch mal daran, dass der Vermieter auch Verpflichtungen haben könnte, z.B. das er einen Kredit für die Wohnung abbezahlen muß. Der kann auch nicht einfach sagen, meine Mieterin hat die Miete nicht bezahlt, kann ich darum eine Ratenzahlung bekommen. Wenn die Bank sich tatsächlich darauf einläßt, müßtest Du die Zinsen dafür bezahlen. Da wäre es doch besser, wenn Du zu einer Bank gehst und einen Kredit aufnimmst. Dann kannst Du Dir die Bank mit den niedrigsten Zinsen aussuchen.

viele Grüße
Wolfram


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14.07.2018 19:29
#5
avatar
Moderator

@Sarah

Den Vermieter interessiert es nicht, ob du Messie bist. Ihn interessiert es nur, dass er sein Geld bekommt, und wenn er die Wohnung weiter vermietet, sollte sie leer geräumt und in renoviertem Zustand sein. Also weiß gestrichen und mit Teppich bzw. Parkettböden. Sollte ein Schaden an der Wohnung sein, z. B. schimmliges Parkett, dafür ist die Mietsicherheit da, die wird auf ein gesondertes Konto gezahlt und von dem Konto müsstest du dann den Schaden bezahlen. Auch könntest du, wenn du der Kontoinhaber wärst und nicht der Vermieter (von der Mietsicherheit), und kriegst dann z. B. auch Kontoauszüge mit Zinsen nach Hause geschickt, von dieser Mietsicherheit die Entrümpelung und Renovierung zahlen. Die Mietsicherheit kriegt man beim Auszug ausgezahlt, sofern sie auf einem gesonderten Konto liegt und von dort Kontoauszüge kommen, kann man sie selbst abheben. Ansonsten zahlt sie der Vermieter, in diesem Fall würdest du z. B. dann nichts kriegen, wenn du mit 3 Mieten im Rückstand bist (so hoch ist meist die Mietsicherheit). Du wirst in der Post eine Mahnung des Vermieters haben, dass du 3 Monate keine Miete gezahlt hast. Erst wenn du die nicht nachzahlst, kriegst du die Kündigung der Wohnung. Also am besten mal die Post durchsehen. Vielleicht ist es finanziell für dich auch besser, wenn du in einer WG bist. Da besteht meist ein Putzplan und man zahlt anteilig die Miete.

Viele Grüsse
Draculara

http://www.draculara.de

http://messie.bplaced.net/messie

Eine Lösung setzt ein Problem voraus. Ich kenne meine Fehler, das hält mich aber nicht davon ab, sie zu machen

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