Neues aus dem Horrorhaus

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22.04.2025 23:32
#1856
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@IBI
Emotional hatte ich mich schon längst von dieser verkorksten Familie gelöst, bis ich durch die Todesfälle wieder hier Verantwortung übernehmen musste, weil es sonst keiner tut. :-( Um wieder in diesen Zustand der Ablösung zu kommen, arbeite ich ja so hart an der Entrümpelung und an der Aufteilung des Erbes. Die meisten Menschen hätten nämlich längst aufgegeben und es eben akzeptiert, inmitten von Chaos zu leben. Ich arbeite aber täglich daran, hier wieder Ordnung reinzubringen und dieses Haus nach meiner Vorstellung zu gestalten.

Grundsätzlich solltest Du vorsichtig damit sein, deine eigenen Probleme und Denkweisen auf andere zu übertragen. Jede Geschichte ist am Ende doch wieder ganz anders und nur dem Betroffenen bekannt, und dem auch nicht ganz.


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23.04.2025 06:24
avatar  Robin
#1857
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@Anna1111

Also die Information, dass es verboten sei, ihr ihr Eigentum zukommen zu lassen, stammt nicht von einem Anwalt?!


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23.04.2025 07:11
avatar  IBI
#1858
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Zitat von Anna1111 im Beitrag #1856
deine eigenen Probleme und Denkweisen auf andere zu übertragen.


Das mache ich nicht.
Ich informiere wie ich mein Thema erlebe, für das ich Hinweise gebe, im Sinn von: mir ist bewusst, Tipps sich emotional zu lösen sind leichter geschrieben als umgesetzt.

Was bedeutet für dich "emotional gelöst" sein?
So viel Verständnis wie du für die Situation deiner Schwester aufbringst, erlebe ich das nicht.

Was du emotional bei ihr auslöst, wenn du die GRENZE ziehst und "Ausfallmiete" für die Räume verlangst, die du (noch) nicht untervermieten kannst, weisst du sehr gut.
Es ist nicht dein Problem. Es ist ihr Thema. Es sind ihre Emotionen, die sie nicht in Griff hat. Es ist ihre Aufgabe, sich darum zu kümmern. Du versuchst ihr eine Aufgabe abzunehmen, die du ihr nicht abnehmen kannst. Maximal aufschieben, indem du darauf verzichtest, für deine Bedürfnisse einzustehen. Damit darf sie deine Grenzen regelmässig überschreiten und kann machen, was sie will.
Das Argument "Anwälte, einklagen" ist einschüchternd und deine Emotionen sind daran beteiligt. Schiebst du deine Bedürfnisse und Wünsche und Sehnsüchte auf, weil du damit nicht umgehen kannst? Ja, es ist belastend. Klagen können sich Jahre hinziehen. Ja.
Keiner schreibt hier, du sollst gegen deine Schwester klagen, sondern das Risiko eingehen, dass deine Schwester zu klagen beginnt, wenn du die Dinge endlich einer Entrümplungsfirma übergeben würdest oder Miete verlangen würdest.
Erben bedeutet auch den Kostenaufwand zu teilen. Doch auch sie wird all das emotional belasten. Und der Kontakt zwischen euch wird dadurch enden.
Bist du emotional gelöst, kannst du auf diesen dysfunktionalen Kontakt verzichten und suchst dir Menschen um dich herum, denen du mehr vertrauen kannst und mit denen du zusammen leben kannst.

Du wirst Auslöser für die Probleme. Ja, und weil der Partner deiner Schwester nicht damit umgehen könnte, weil er sie - deinen Schilderungen nach - kontrolliert ohne Ende (passt ja irgendwie jemanden zu kontrollieren, während die Person in Bezug auf Dinge die Kontrolle und den überblick verloren hat). Er wäre derjenige, der dir emotional die Hölle heiss machen würde. Bist du emotional gelöst?

Ich finde deinen Aufwand für die Ebay Verkäufe bewundernswert.
Es kostet Zeit für die Fotos, es kostet Zeit, Fragen zu beantworten, es kostet Zeit, die Dinge zu verpacken, es kostet Porto, du merkst, dass Teile extrem lang auf der Verkaufsplattform stehen, dh. du erneuerst die Inserate regelmässig. Würdest du diese Zeit in Mindestlohn pro Teil übersetzen: wie viele Teile schaffst du in der Stunde? (Ich für mich habe pro Teil 10-30 Minuten errechnet.) Wären also 2-6 Teile in der Stunde. D.h. für 1-3 Teile pro Stunde müsste deine Schwester dir ca. 7.50 in der Stunde zahlen, würdest du den Mindestlohn zu Grund legen. Alle Dinge, die du NUR verkaufst, weil deine Schwester es will, kannst du als "Arbeitsauftrag" betrachten.
Ich denke, es kommt neben dem Mietverlust von Untermiete, die die belegten Räume und der Zeitaufwand für die Gegenstände einige zusammen, das du als AUFWAND deiner Schwester in Rechnung stellen kannst.

Es kann nicht sein, dass sie nur "Geld" verlangt und sich an den "Ausgaben für den Aufwand" nicht beteiligt. Ich hoffe, du hebst die Verkaufsbelege auf. - Nicht wegen der Steuern, sondern um zu beweisen, dass du sehr aktiv das Haus entrümpeln willst und du von deiner Schwester daran gehindert wirst, obwohl dir das Haus im Grundbuch zugeschrieben wurde.
Sie hat Wohnungen und kann ihre Dinge dort einlagern. - Wenn die voll sind, nicht dein Problem. Ausfallmiete verlangen, weil du in deinem Haus nicht so leben kannst, wie du es dir erträumst. Weil du keine Entrümplungsfirma beauftragen kannst, alles zu entsorgen.
Hättest du dich gelöst, hättest du dir wichtiges in längst heraus gesucht und Firmen bestellt, entsorgt und deiner Schwester die Hälfte der Kosten in Rechnung gestellt.

Egal, was du an Kosten von deiner Schwester erwarten würdest, wird es emotional ungemütlich für dich. Und das vermeidest du. Damit hast du dich aus meiner Sicht nicht emotional von der verkorksten Familie gelöst.

Hast du für dich einmal eine Rechnung wie diese erstellt?


Ach ja, wir haben ein Haus geerbt. Mein Bruder hat es gekauft. Als es noch Erbengemeinschaft war, haben wir uns zu dritt um die Vermietungen gekümmert. Mein Bruder hat VORHER gerechnet und all die Kosten "Heizöl", "Wasserverbrauch", "Zimmerreinigung", "Reparaturen", "(Bett-)Wäsche waschen und bügeln" abgezogen, ehe er den Rest aufgeteilt hat. Nachdem er das Haus gekauft hat, hat er Container geholt und Möbel entsorgt, weil er den Wohnbereich meiner Eltern an den Nachbarn von gegenüber vermietet hat. Davor hatten wir Zeit, das mitzunehmen, was wir mitnehmen wollten.
Würde ich mögliche "Schlafräume", die vermietet werden könnten, mit meinen Dingen voll gestellt haben, er würde mir monatlich den Ausfall als Miete berechnen. Da bin ich mir sicher. Und wie viel im Monat er für so ein Zimmer bekommen kann, weiss er inzwischen. Vielleicht hätte er mir "Aufschub" gewährt, als es noch Erbengemeinschaft war, aber er denkt als Geschäftsmann und kümmert sich um sein Geld, auch seinen Geschwistern gegenüber.

Setzt dich bitte hin und mach eine finanzielle Aufstellung deiner Ausgaben und deines Aufwands.
Vielleicht kannst du dich damit noch einmal rechtlich beraten lassen und gehst das Risiko ein, dass deine Schwester dich verklagen könnte. (Sag ihr ja nicht, was sie machen muss, um gegen dich zu gewinnen.)


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23.04.2025 09:26
avatar  Lynda
#1859
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Liebe @IBI,

ich denke, was Anna meint, dass wir hier im Forum nur einen kleinen Ausschnitt unseres Lebens preisgeben und wir alle die Situation des anderen nie vollumfänglich einschätzen können. Ich finde es teilweise auch grenzüberschreitend, wie hier analysiert/interpretiert wird über irgendwelche Familienkonstellationen etc..
Sicherlich meinen es alle gut hier mit den "Ratschlägen", aber man sollte schon bedenken, das jeder selbstverantwortlich für sein Leben ist. Impulse zu geben finde ich gut, aber alles darüber hinaus ist nicht zielführend und kann dem Betroffenen ggfs. mehr schaden als es ihm hilft.


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23.04.2025 09:26
#1860
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@Robin
Richtig verboten ist es nicht, meiner Schwester ihr Zeugs zukommen zu lassen. Aber wenn ich es so mache, wie der Anwalt es für richtig hält, müsste ich jede Kiste mit Zeugen einpacken, damit ich später nachweisen kann, was drin ist. Außerdem alles fotografieren. Dann muss ich ihr die Kiste als Paket zuschicken mit Sendungsverfolgung, damit ich später nachweisen kann, dass es zugestellt wurde. Und selbst dann gehe ich noch das Risiko ein, dass sie die Annahme verweigert und das Paket zu mir zurück kommt. Wenn ich nicht nachweisen kann, dass das Paket mit Inhalt bei ihr ankam, könnte sie nämlich hinterher behaupten, der Inhalt sei verschwunden, und dann kann sie mich auf Schadensersatz verklagen.
Ziemlich schauderhaft, wie aufwändig und teuer alle Lösungen gleich werden, wenn man mit der Bösartigkeit der anderen Partei rechnen muss!
Ich meine, 7,69 Euro, das ist viel, bei den meisten Paketen stellt sich die Frage, ob der Inhalt so viel wert ist. Plastikkochlöffel, Schuhspanner... Bei den abgelaufenen Lebensmitteln war die Antwort definitiv "nein".


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