Ärger & Verzweiflung: Vermieter kritisiert meine Wohnungsweise?

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10.09.2016 00:12 (zuletzt bearbeitet: 10.09.2016 00:14)
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#21
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@Rainbow-Cloud @Wolfram @Ordnung @Kayla @bessie

Rainbow mein Verwandter gut das du mir noch auf das Antwortest denn ich habe rekapituliert ob und welche Fälle ich kenne aus den letzten 20 und mehr Jahren. doch zuerst zu deiner Frage:

Zitat von Rainbow-Cloud im Beitrag #19
also in Deutschland musste diese Person dann nichts zusätzliches beantragen, anfragen, etc. um in diesem geschlossenen Geschäft offiziell wohnen zu dürfen? weisst du, ob es Probleme bei der Post gab, zB "das ist doch ein Firmengebäude, da senden wir keine Post zu / kostet extra / etc."?


Nu ich glaube das hat was mit der art des Gebietes zu tun. Also es gibt so wie ich das kenne reine Gewerbegebiete bei denen es sein kann das man sich als Wohnhaft vielleicht nicht anmelden kann. Doch ganz einfach bei der Gemeinde / Einwohnermeldeamt einen Anruf und du weisst bescheid. Es gibt ja auch Wohngebiete und auch Mischgebiete also wo Gewerbeanmeldungen möglich sind und auch Privatadressen. Wie gesagt frag vor Ort, ich bin lebe ja hier in Deutschland bei Frankfurt am Main doch denke ich das bei dir in Wien das genauso gehandhabt wird.

Wegen den Leuten in Exgeschäften: Ja mir sind also so einige eingefallen die aus einem Ladengeschäft eine Wohnung gemacht haben. Die haben alle eines Gemeinsam: Sie haben sich eine Dusche / Bad einbauen lassen. Einer hat um Energie zu sparen die Schaufenster ausgebaut, hochgemauert und normalgrosse Fenster eingebaut. Oft ist es so das die früheren Tante Emma läden dicht gemacht haben weil fast jeder geht in den Supermarkt. Tante Emmaladen = Kolonialwarenladen. Diese sind dann meist nicht mehr so vermietbar und entweder der Eigentümer baut die Geschäftsräume um oder der neue Mieter übernimmt das so und lebt darin.

Langer rede kurzer Sinn: Frag einfach nach bei der Gemeinde und bedenke die Heizkosten und probiers aus. Die die ich kenne haben es nicht bereut, die sind damit Glücklich.


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16.09.2016 13:48
#22
Ra

@Messie, Danke für die Details.
also ich stelle es mir komisch vor, wenn bei der zuständigen Behörde (oder Immobilienfirmen) eine Person, in diesem Falle ich in Wien ...nachfragt, "ist die XY-Adresse denn auch für Wohnungszwecke freigegeben oder nur für Gewerbe?", oder wie könnte man förmlich und passend diese Frage und noch andere zusamenhängende Fragen stellen?

zB wäre denn (mal allgemein gefragt) in Deutschland eher ein Magistratsgebäude zuständig, oder die Stelle wo man Wohnungen anmeldet / kündigt / etc. oder eine Immobilienfirma, oder wo fragt man nach, wie es mit der Postzusendung oder der Müllabfuhr, den einbaubaren Leitungen, etc. wäre?

oder wäre allgemein eine bestimmte Stelle zuständig, welche für ex-Geschäfte auf Wohngebäude umzubauen, zuständig wäre?

falls noch andere Mitglieder oder lesende Personen auch über andere Regionen und Meldungen ihre Erfahrungen teilen möchten, können sie auch gerne schreiben, wie sie es erlebt hatten oder welche offenen-Fragen es aktuell noch gäbe, oder welche Details sie durch Ausprobieren und weitergeleitet-werden erfahren hatten und was sie noch gerne mitteilen würden :-)


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02.10.2016 11:15
#23
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Moderator

ein Freund hat in einer 3-zimmer-wohnung gewohnt, ohne Küche und ohne Bad, nur mit WC. Das war wohl ein Büro, er ist da weg gezogen und eine Anwaltskanzlei ist da rein gezogen. Umgekehrt da gab es ein Bad aber keine Küche und da war eine Kanzlei drin.

Auch eine Arztpraxis, die hatte ein Badezimmer drin. Auch eine Bekannte, die hatte nur ein Badezimmer und einen Raum mit Kochplatten und Kaffeemaschine, also ne 1-Raum-Wohnung. Gibt es oft, Wohnungen ohne Küche. Die ohne Bad sind meist gewerblich nutzbare Räume.

Viele Grüsse
Draculara

http://www.draculara.de

http://messie.bplaced.net/messie

Eine Lösung setzt ein Problem voraus. Ich kenne meine Fehler, das hält mich aber nicht davon ab, sie zu machen

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03.10.2016 08:44
avatar  ASPIE21
#24
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Zitat von Rainbow-Cloud im Beitrag #22
@Messie, Danke für die Details.
also ich stelle es mir komisch vor, wenn bei der zuständigen Behörde (oder Immobilienfirmen) eine Person, in diesem Falle ich in Wien ...nachfragt, "ist die XY-Adresse denn auch für Wohnungszwecke freigegeben oder nur für Gewerbe?", oder wie könnte man förmlich und passend diese Frage und noch andere zusamenhängende Fragen stellen?

zB wäre denn (mal allgemein gefragt) in Deutschland eher ein Magistratsgebäude zuständig, oder die Stelle wo man Wohnungen anmeldet / kündigt / etc. oder eine Immobilienfirma, oder wo fragt man nach, wie es mit der Postzusendung oder der Müllabfuhr, den einbaubaren Leitungen, etc. wäre?

oder wäre allgemein eine bestimmte Stelle zuständig, welche für ex-Geschäfte auf Wohngebäude umzubauen, zuständig wäre?

falls noch andere Mitglieder oder lesende Personen auch über andere Regionen und Meldungen ihre Erfahrungen teilen möchten, können sie auch gerne schreiben, wie sie es erlebt hatten oder welche offenen-Fragen es aktuell noch gäbe, oder welche Details sie durch Ausprobieren und weitergeleitet-werden erfahren hatten und was sie noch gerne mitteilen würden :-)


Was in welchen Arealen zulässig ist, sollte der Flächennutzungsplan Wien, ggf. ein Bebauungsplan, hergeben. Die Pläne sollte man in der Verwaltung des jew. Bezirkes einsehen können (ob auch im Internet, müßte man schauen). Alles, was noch detaillierter ist, kann man mit den Leuten der Stadtplaung besprechen.

Ob in einem vorhandenen genehmigten Haus ein Umnutzung zulässig ist, ergibt sich im Rahmen der o.g. Planung auch im Einzelfall. Wenn in einem allgemeinen Wohngebiet eine Wohnung in Gewerbe umgenutzt wird, kann das durchaus kompliziert werden. In einem Mischgebiet hingegen wird es einfacher.

Was Deine(n) Vermieter angeht, sollte man denen/ihm zuerst freundlich, aber bestimmt klarmachen (ich weiß, manchen Leuten fällt das nicht leicht, auch ich hätte als autistisch "gestörter" Zetgenosse Probleme), daß man sich gerne über alles formlos und in gegenseitiger Sympathie unterhält, hieraus alleine aber keine Rechtsansprüche des einen gegen den anderen erwachsen. Das hinge vielmehr dann vom Einzelthema ab. Es kann m.E. nimnd gezwungen werden, seine Wohnung zu mö blieren, aber dann muß man schon schon "des lieben Friedens willen" zusehen, daß dennoch alles seinen Platz hat, es also nicht zu sehr wie bei Hempels unterm Sofa aussieht.

Was technischen Mief (Klo) etc. angeht, würde ich an Deiner Stelle tatsächlich jemanden ansprechen und ihm sagen, daß man Riechprobleme hat und man Assistenz braucht. In dem Haus, on dem ich wohne, weiß jeder sowohl vom Autismus als auch vom Messie-Syndrom und das funktioniert ganz hervorragend. Als zuletzt jemand ein Paket für mich annahm, lag es dann schon abends bei mir auf dem Schreibtisch. Schon deshalb (wenn schon nicht für mich, so doch für andere) werde ich keine Wüste präsentieren. Und ich fühle mich un-wüst auch sehr wohl. Assistenz zu brauchen ist keine Schande.

Aspie21

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03.10.2016 10:15
avatar  Wolfram
#25
Wo

danke Aspie21,

Hempel war doch ein genialer Mensch. Er wußte, wie man aufräumt. Alles unterm Sofa, schön zusammen gepfercht, damit da möglichst viel runtergeht und dann kann jeder kommen, weil die Wohnung aufgeräumt aussieht und keiner unters Sofa sieht.
Da muß ich mir nur mehr Sofas anschaffen, um alles unterzubringen und es sind dann auch gleichzeitig mehr Sitzplätze vorhanden. Genial.

Viele Grüße
Wolfram


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