Ordnung schaffen - mit kleinen und großen Schritten.

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06.01.2023 19:05
avatar  Gitta
#261
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Jetzt gibst Du aber Gas! 😊😊


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06.01.2023 20:36
avatar  Goofy
#262
Go

Zitat von Gitta im Beitrag #261
Jetzt gibst Du aber Gas! 😊😊



Joa, ja, naja.

Ich konnte mich die letzten Tage wirklich kaum bremsen mit dem neu gestalten.

Dafür blieben andere Sachen auf der Strecke. Zum Beispiel ehrenamtliche Sachen (auf die viele andere schon warten) und viel Bürotätigkeiten (ungeöffnete Briefe, Steuersachen).
Wollte ich die Tage immer wieder machen, aber ich war so im Wahn ...


Und das ständige Aufräumen, das halten des Zustands - das ist kritisch. Das macht keinen Spaß.
Wir werden sehen ...

Das Schlafzimmer ist arg voll gerade. Die neue Ordnung im Kleiderschrank besteht zwar noch, aber überall im Raum liegen Sachen. Viel Papier auch. Sicher auch Dinge für den Müll.
Das wird nochmal schwierig, das anzugehen und vorwärts zu kommen.

Trotzdem kann ich für die letzten Tage zufrieden sein mit mir.
Heute zwar nichts in der Wohnung gemacht - trotzdem hab ich mir ein Bier verdient und geh jetzt los in die Dorfkneipe :)


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07.01.2023 13:03
avatar  Gitta
#263
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Ja, der unliebsame Papierkram.
Ich mache das auch nur ungern, aber ungeöffnete Briefe können teuer werden.


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07.01.2023 14:38
avatar  Wolfram
#264
Wo

@Gitta

ich habe mich schon manchmal gefragt, wem gehören eigentlich die Briefe. Wo steht denn, dass ich die Briefe öffnen muß? Und warum muß ich bestraft werden, wenn ich die nicht öffne? Wenn das nicht meine Briefe sind, gehören die doch garnicht in meine Wohnung.

viele Grüße
Wolfram


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07.01.2023 15:12
avatar  Gitta
#265
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@Wolfram

Ich denke, sobald Dir ein Brief zugestellt wurde, gehört er Dir. Genaueres müsstest Du einen Juristen fragen.

Wenn Du eine Ware bestellt hast, diese Ware ist Dir geliefert worden, Du hast die Rechnung aber noch nicht bezahlt, weil Du den Brief nicht geöffnet hast, gehört die Ware noch nicht Dir. Wenn Du sie benutzt hast und Abnutzungen dran sind, musst Du dafür Schadenersatz zahlen, auch wenn Du sie zurückgibst. Falls Du sie überhaupt zurückgeben kannst, denn der Vertrag ist ja zustande gekommen. Für Genaueres müsstest Du in die entsprechenden Gesetzbücher schauen.


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