Wohnung nach 10 Jahren betreten

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19.03.2015 21:08
#1
lu

Hey alle zusammen

Mein Vater ist stark Alkohol abhängig, seit ich denken kann ist das so.

Vor 10 Jahren War ich das letzte mal bei ihm in der Wohnung.
Wir haben ein sehr gutes Verhältnis miteinander.
Jetzt ist er schwer krank geworden.
Rückt seine Schlüssel nicht an mich oder meinen Mann raus. Meine Eltern sind getrennt, er lebt allein
Geht,oder ging regelmäßig arbeiten.

Jetzt hat meine Cousine den Schlüssel bekommen.
Keiner von und darf sonst sie Wohnung betreten.
Ja-all meine Befürchtungen sind wahr geworden.
Das Pfand stapelt sich bis unter die Decke.
Kein Boden ist mehr zu sehen.
Wäsche und Müll, wo man.hin sieht.
So hat sie es mir Beschrieben.
Seit Ewigkeiten ist kein Strom in der Wohnung.

Meine Cousine möchte es gern in Angriff nehmen, wird es aber niemals allein sschaffen.

Was sollen wir tun?
Sollen wir ihn hintergehen, und in die Wohnung rein gegen seinen willen?
Er wird noch lange in der Klinik bleiben.
Ca 3 Monate.

Sorry für das durcheinander geschriebene....ich bin 7m Moment echt durch


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20.03.2015 10:00
avatar  Kalista
#2
Ka

Gegenfrage: Was wollt ihr denn in der Wohnung, wenn ihr erstmal drin seid ? Und warum hat die Cousine den Schlüssel bekommen und nicht am Ende doch ihr ? Und was möchte sie denn jetzt in Angriff nehmen ? Weiß dein Vater das ?
Von hintergehen halte ich gar nichts, je nachdem was die Cousine mit ihm abgeprochen hat, könnt ihr ihn ja ansprechen und Hilfe anbieten...


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08.10.2015 12:05
avatar  Ordnung
#3
Or

Moinsen Lula,

erst einmal sehr herzlich willkommen hier im Forum, bin auch erst paar Tage alt hier, meine Beiträge siehst du unter Ordnung.

Meiner Ansicht nach hilft jemand in diesem Fall nur helfen, wenn derjenige dabei ist, sprich nicht nur zusieht sondern auch mal darin unterrichtet wird, wie es geht. Von Hintergehen halte ich auch nix, eben weil das erstere doch die bessere Dauerlösung ist. Selbst brauchte nicht angeleitet zu werden, hab auch nur bisschen mess, aber schon ordentlich für unsereins. Es wird aber geordnet.

Professionelle Hilfe kenn da jemand, vom TV, macht sie aber nun nicht mehr mit TV, bei Bedarf bitte hier anfragen.

Sehr schöne Tag hier dir, euch von Ordnung

Robert Ordnung
gepr. Immobilienmakler SGD 1,3
Certified Real Estate Agent SGD 2,+
Premium-Immobilienmakler, international, 34 c GewO

Ausbildung der Ausbilder AdA SGD 2 (Meisterbrief)

Mach dirs selbst so, Harald Gloeckler, Zitat fuer alle Neider


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08.10.2015 15:35
#4
Ta

Na also hier ist Mausohr und ich heisse dich auch willkommen im Forum.
Solche Situationen hatten wir schon mehrmals und aufgrund unserer eigenen Erfahrungen sind wir sehr dafür, dass nie hinter dem
Rücken des betroffenen Messies irgendwas geräumt werden darf,immer nur mit Absprache.
Das einzige, was man m.E. machen darf, ist feuchten Abfall rausbefördern,bevor der schimmelt oder Ungeziefer anzieht.
Alles andere darf nur nach Absprache passieren.
Vielleicht wird der kranke Vater ja am Ende dankbar sein für Eure Hilfe ? Wenn sich sein Krankenhausaufenthalt
voraussichtlich drei Monate hinzieht, dürfte er danach auch noch Pflege brauchen,oder ?
Viellecht ist er auch so krank, dass er sowieso Betreuung braucht ?
Ich wünsche Euch kluge Entscheidungen !

Grüssele Mausohr


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08.10.2015 16:00
avatar  ( gelöscht )
#5
Gast
( gelöscht )

Klarer Fall von Karteileiche :-)


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