Welche Möglichkeiten gibt es für einen Senioren, wenn Hilfe abgelehnt wird

  • Seite 5 von 9
14.02.2018 04:29
avatar  Emin
#21
avatar
Administrator

@Zipserin @Jennifer @Henni @Jacaranda @Wolfram @Kräuterfrau @Draculara @Waldläuferin @thus @KalleausMG

Liebe Zipserin, danke interessant was du an Beispielen aus deinem eigenen Leben / Erfahrungen uns sagen kannst. Ich denke das Wolfram vor allem die wie ich auch empfinde: Übermacht des Betreuers ....

Also wenn der Betreute keine weiteren Verwandten oder Freunde hat die auch nach ihm schauen dann ist der Betreute dem Betreuer ja ausgeliefert oder? Glaub genau da läuft was schief denn wo will sich der Betreute denn dann beschweren wenn Unregelmässigkeiten auftreten?

Herzlichst bei Frankfurt am Main
Emin


 Antworten

 Beitrag melden
14.02.2018 11:29
avatar  Wolfram
#22
Wo

@Jennifer

die Richter sind unabhängig und können daher entscheiden, wie sie wollen. Wenn die Wohnung des Betreuten nicht so aussieht wie die des Betreuungsrichters, kann es durchaus sein, dass der Richter der Meinung ist, dass ein Betreuer notwendig ist.
Wie es besser sein könnte, ist hier ja nicht die Frage. Da habe ich schon diverse Ideen. Hauptidee: Der Betreute muß im Zweifelsfall seine Meinung bekommen können und nicht umgekehrt, wie es jetzt der Fall ist. Wohlgemerkt, bei Meinungsverschiedenheiten.

Beispiel: Eine 99 jährige hat eine gesetzliche Betreuung bekommen. Was der von Beruf war, brauche ich hier nicht mehr zu erwähnen. Der Betreuer hat 200 Euro/Monat bekommen und hat nichts gemacht. Die prakt. Betreuung mußte ihre Tochter machen, die sich als Messie bezeichnet. Sie stellte einen Antrag, dass sie die Betreuung übernimmt. (dann hätte sie die unnütze Ausgabe der 200 Euro/Monat gespart). Der Antrag wurde abgelehnt. Warum? Der Richter ist eben unabhängig. Leider konnte ich ihr keinen Rat geben.

@Messie

danke Emin. denke, Du hast das besser verstanden.
Nein, das evtl. Aushebelungsgesetz ist keins, der Richter kann immer noch nach eigenem Ermessen entscheiden. Es ist auch hier nicht definiert, wann eine Betreuung vorgeschrieben wird. Es kommt noch schlimmer, auch geschäftsunfähige Personen, also Kinder, können einen Antrag stellen, dass ein Bekannter seltsam ist, d.h. nicht den Vorstellungen des Kindes entspricht.

meine Stellungnahme zu Deinem Beispiel habe ich oben an Jennifer geschrieben.

@Zipserin

danke auch Dir. Die Sterbegeldversicherung hat mich belustigt. Ist das Geld da wirklich gut angelegt!? Keine Erben, das Geld bekommt sie vor ihrem Tod und nach ihrem Tod nicht wieder. Was soll das dann für einen Sinn haben?

Danke an alle Schreiber.

viele Grüße
Wolfram


 Antworten

 Beitrag melden
15.02.2018 10:07
avatar  Emin
#23
avatar
Administrator

@Wolfram @Jennifer @Zipserin @Jacaranda @Draculara @Kräuterfrau

Danke erstmal Wolfram, interessante Gedanken hast du dazu, dein Beitrag ist gelungen,

deshalb hab ich recherchiert was man denn tun kann dann:

Also man kann schriftlich einen Antrag auf Aufhebung seiner Betreuung beim Gericht stellen was die Betreuung ja angeordnet hat. Im Antrag muss man schone begründen, warum man eine Betreuung durch den ja gerichtlich bestellten Betreuer nicht mehr für notwendig halten tut. Man kann auch vorschlagen anstatt des vom Gericht bestellten Betreuers jemand zu den man Vertrauen hat als Betreuer zu bekommen, also z.B.Wolfram ist in der Betreuung und hat @Henni als Sicherheit und sie übernimmt das, also dann ist das nicht aushebeln sondern ein ganz normaler Vorgang. Das Gericht wird dann prüfen, ob eine Betreuung bei Wolfram noch notwendig ist vom bisherigen Betreuer. Wenn das der Fall ist, wird es auch prüfen, ob Henni als Betreuer passt. Auch wird geprüft, ob Henni in Gelddingen zuverlässig ist.

Was lernen wir? ----> Antrag beim Betreuungsgericht stellen.

Denke ich liege richtig hier, doch wie der Richter wiederrum entscheidet liegt wohl in seinem Ermessen und ist unvorhersehbar.

Um es anschaulich zu machen hab ich das Beispiel Wolfram Henni nun angeführt, ich hoffe das ist okay so Henni & Wolfram? Falls nicht ersetzten wir die Namen einfach heute....

Herzlichst bei Frankfurt am Main
Emin


 Antworten

 Beitrag melden
15.02.2018 11:35
avatar  Wolfram
#24
Wo

@Messie

wenn alles so einfach wäre, hätten wir kein Problem.
Die Tochter der 99 jährigen wohnte in der gleichen Wohnung, war somit zum Betreuen aus meiner Sicht geeigneter als der bisherige Betreuer, der kaum etwas tat. Ein Antrag beim Betreuungsgericht wurde gestellt und trotz guter Voraussetzungen abgelehnt. Das nutzt also nichts.
Da taucht bei mir die frage auf, was so ein Betreuer machen muß. Der Betreute wird da wohl keine Anweisungen geben dürfen. Macht der z.B. den Haushalt, geht einkaufen, macht Essen, räumt weg, schippt den Schnee weg, fällt Bäume u.s.w. ?
Ich denke, nicht. Der braucht den Betreuten nach meiner Meinung nur ins Altersheim abschieben ohne Antrag beim Gericht.

da fällt mir gerade noch ein Problem ein, sollte der Betreuer einen geldverdienenden Beruf haben und somit keine Zeit zur Betreuung oder ein Hartz4 Empfänger, der leichter zum Diebstahl verführt werden kann?

ich sammle alle Fälle aus dem Fernsehen und kombiniere diese mit meinen eigenen Erlebnissen.

viele Grüße
Wolfram


 Antworten

 Beitrag melden
15.02.2018 12:48
#25
avatar
Moderator

@Wolfram

Die Fälle aus dem TV sind Einzelfälle. Jemand der HartzIV bekommt, muss ja erst mal eine Umschulung zum Betreuer erhalten. Danach hat er mehrere "Kunden" und bekommt sein Geld aus staatlichen Quellen, ähnlich wie Richter, die kriegen ja auch alle Gittermäuse wie die Polizei, dafür dass sie Leute hinter Schloss und Riegel bringen, wo auch immer und wie lange auch immer. Dann arbeiten Betreuer und Richter meist zusammen. Ein Betreuer macht keinen Abwasch und schippt keinen Schnee, sondern übernimmt die Behördengänge, z. B. Antrag auf Behindertenschein, Antrag auf Erwerbsminderungsrente, Lohnsteuerjahresausgleich und solche Sachen. Das heißt er muss dann auch so was lernen, eben Formulare ausfüllen und ausrechnen und so was. Es kann deshalb nicht jeder Betreuer sein, weil da Fachkenntnisse vonnöten sind.

Wenn du deine Angelegenheiten nicht selbst regeln kannst, z. B. keinen Lohnsteuerjahresausgleich machen kannst, keine Übersicht über deine Finanzen hast und jede Woche 2 mal Essen gehst und der Dispo schon überzogen ist, dann bist du ein Fall für den Betreuer. So lange du aber Behördengänge noch selbständig ausführen kannst und regelmäßig den Müll raus bringst, die Post aufmachst und deine Rechnungen bezahlst, kann dir keiner einen Betreuer aufzwängen. So sieht es aus. Es sei denn, du gehst selbst zum Psychologen und meinst, du brauchst Hilfe, aber das wirst du sicher nicht machen, so wie ich dich kenne.

Viele Grüsse
Draculara

http://www.draculara.de

http://messie.bplaced.net/messie

Eine Lösung setzt ein Problem voraus. Ich kenne meine Fehler, das hält mich aber nicht davon ab, sie zu machen

 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!